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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR-Schulung genehmigt aber verschoben - GL schreibt uns vor, WO und WANN wir hinfahren sollen?

M
Master_Of_The_Universe
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben einen Beschluss über eine Schulung eines BR-Mitglieds (AR III) gefasst !

Diese soll im März an einem Ort stattfinden, der ca. 300km weg ist !!

Nun hat die GL zwar die Schulung genehmigt, aber erst für den Oktober und an einen Ort, der ~50km von uns entfernt ist !!

Dürfen die einfach den Ort ändern ??

Ich dachte immer, man kann sich den Ort und die Zeit aussuchen !!

Bisher waren unsere Schulungen auch immer so an die 300km weit weg - nun hat die GL einen Katalog und schreibt uns vor, WO und WANN wir hinfahren sollen ??!?!

HELP !!

MfG MOTU

5.07905

Community-Antworten (5)

BT
betriebliche trübung

03.03.2008 um 21:22 Uhr

hier die grundlagen von dieser freundlichen seite netterweise zur verfügung gestellt: http://www.betriebsrat.com/informationsportal/ein_mal_eins/texte/schulungsanspruch.php

ach: und hilfsweise kannst du auch den seminaranbieter anrufen, taugt er was, sollte er dir helfen können.

S
Sternburg

03.03.2008 um 22:10 Uhr

"nun hat die GL einen Katalog und schreibt uns vor, WO und WANN wir hinfahren sollen ??!?!"

Cool :-)

Ich würde dann aber auch noch diesen link empfehlen: http://www.waf-seminar.de/content/ihrrechtaufschulung/index.php ;-)

P
punkt5

03.03.2008 um 22:11 Uhr

@ MOTU Kommt von der Idee ab, dass der AG Schulungen "genehmigt"! Ihr beschließt und ihr fahrt, und der AG genehmigt hier gar nichts! § 37 (6) BetrVG sollte Dir weiterhelfen, außerdem die RN 33 ff im Basiskommentar (Klebe...)

P
Petrus

04.03.2008 um 10:57 Uhr

Naja, beim Ort könnte es noch Probleme mit (Reise-)Kostenübernahme und dem Nachweis der Erforderlichkeit iSd §40 BetrVG geben. Es ist eben nicht erforderlich 300 km zu fahren, wenn zeitgleich ein gleiches Seminar des gleichen_Anbieters "vor Ort" stattfindet. Aber das wird selten der Fall sein, dass alle drei Kriterien gleichzeitig zutreffen ;-) Soll heißen: Wenn der BR die Erforderlichkeit der Schulung nach §37(6) BetrVG festgestellt und beschlossen hat, dann ist sie jetzt erforderlich und nicht erst in 6 Monaten. Und wenn dummerweise jetzt kein Seminar in der Nähe stattfindet, musst du gezwungenermaßen dorthin fahren, wo es eins gibt...

D
DonJohnson

04.03.2008 um 18:51 Uhr

oh, ich schon wieder!!! Bei Grundlagenseminaren nach 37,6 braucht man nicht die Erforderlichkeit nachzuweisen - zumindest nicht dem AG!!!

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