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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abwahl des Betriebsrates - wie?

T
ts
Jan 2018 bearbeitet

Wie kann ein bestehender Betriebsrat abgewählt werden ? Wie können Neuwahlen erzwungen werden ? Bitte Infos zu diesem Thema, da unser bestehender Betriebsrat unfähig ist und nichts tut (Nachweisbar) !!!

3.52006

Community-Antworten (6)

S
Sternburg

22.05.2007 um 15:39 Uhr

Die Möglichkeit einer Abwahl des BR gibt es nicht.

Bei groben Pflichtverstößen des BR kann beim Arbeitsgericht die Auflösung des BR verlangt werden. Antragsberechtigt sind:

  • ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer,
  • der Arbeitgeber, oder
  • eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft.

Aber mal aus reiner Neugier: Worin äußert sich die Unfähigkeit Eures BR und was tut er denn nachweislich nicht, was er tun sollte?

S
Spartacus

22.05.2007 um 15:59 Uhr

Wer hat den diesen unfähigen BR gewählt???? Washeißt bei dir unfähig???

T
TS-

22.05.2007 um 17:04 Uhr

Da musst du mal unter 14588 nach sehen !

Der denkt nur an sich !

Der ist nur am Kaffee Trinken und Dame anbaggern !

Ich muss hier alles machen ohne Freistellung und Geld !

W
Waschbär

22.05.2007 um 17:07 Uhr

na Danke Anke .-)

U
Urmel

23.05.2007 um 01:49 Uhr

Chef... bist Du's?? ;-))

P
peters

23.05.2007 um 01:55 Uhr

Mit seinem BR unzufrieden sein ist eine Sache. Eine bessere Alternative zu haben, ist eine andere.

Wenn ihr eine besser Alternative habt - also jemand, der für den neuen BR kandidieren würde - dann sollte(n) diese(r) das BetrVG bereits kennen und müssten wissen, ob und wie man einen BR abwählen kann.

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