Erstellt am 03.05.2018 um 15:39 Uhr von celestro
das mit dem Dürfen oder nicht dürfen ist immer so eine Sache. Es macht jedenfalls finde ich keinen guten (fairen) Eindruck, wenn man als BR quasi in eigener Sache Werbung macht.
Erstellt am 03.05.2018 um 18:24 Uhr von MaJoK
Die Bezeichnung der Liste sollte keine Mißverständnisse erzeugen, das ist eine Aufgabe des Wahlvorstandes dafür zu sorgen. Eine neutrale Bezeichnung ist empfehlenswert.
Und ja er darf für seine Liste Werbung machen, aber nicht sowie dein Beispiel :)