BRV geht in Rente/ 6 Wochen vorher soll der Nachfolger gewählt werden.
Ich bin freigestellter BRV in einem Mittelständischen Unternehmen und gehe zum 01.12.2019 in Rente. Der BR will am 16.11.19 den neuen BRV wählen. Meine Frage:: Bleibe ich bis zum 29.11. BRV oder endet meine Amtszeit mir der Neuwahl eines BRV ?
Community-Antworten (13)
26.09.2019 um 13:19 Uhr
Wenn ein neuer BRV gewählt wird, ist der "Alte" eben kein BRV mehr. Aber halt noch "normales" BRM.
26.09.2019 um 13:36 Uhr
hörst du denn auf zu arbeiten? Nur weil man Rente bezieht, endet ja damit nicht das Arbeitsverhältnis.
26.09.2019 um 14:05 Uhr
"... gehe zum 01.12.2019 in Rente" "will am 16.11.19 den neuen BRV wählen"
Ein bisschen theatralisch die Überschrift: " 6 Wochen vorher soll der Nachfolger gewählt werden"
26.09.2019 um 15:55 Uhr
Es besteht durchaus die Möglichkeit, den neuen BRV am 16.11. zu wählen, mit der Bedingung, dass sein Amt nach Ausscheiden des alten BRV am 01.12. beginnt.
26.09.2019 um 16:00 Uhr
Aber mal ganz ehrlcih @nicoline, warum sollte man das tun. Besser wäre jetzt schon den Vorsitz zu übergeben und dem Nachfolger noch ein wenig unsterstützen zu können als seinem Ego zu Folgen und sich auf seinem BR-Thron aus der Firma tragen zu lassen.
26.09.2019 um 16:22 Uhr
wdliss, warum man das tun sollte, war ja nicht die Frage. Ich wollte nur aufzeigen, dass das möglich ist.
27.09.2019 um 09:52 Uhr
Fehler von mir, die Wahl soll am 16.10.19 stattfinden
27.09.2019 um 11:09 Uhr
Hab ich mir fast gedacht. Egal, es bleibt bei meiner Aussage. Soll gleichzeitig deine Freistellung abgewählt werden?
27.09.2019 um 11:34 Uhr
Nein, die Freistellung bleigt bis zum 30.11.
27.09.2019 um 11:40 Uhr
Und was ist die Begründung für die frühe Wahl?
27.09.2019 um 11:44 Uhr
Ich will eigentlich nur frühzeitig den Übergang regeln, damit alle relevanten Stellen im Unternehmen informiert sind.
27.09.2019 um 13:40 Uhr
das kann man auch ohne so eine "frühzeitige" Wahl
27.09.2019 um 15:59 Uhr
Wieder so eine Sache, die ich nicht verstehe. Der BR will am 16.11.19 den neuen BRV wählen. Das hört sich für mich so an, als ob der BR das will, aber du nicht. Jetzt schreibst du: Ich will eigentlich nur frühzeitig den Übergang regeln, damit alle relevanten Stellen im Unternehmen informiert sind. Na gut, ist vielleicht mein Problem, wie ich verstehe, was hier geschrieben wird. Aber ja, das kann man auch ohne so frühzeitige Wahl machen, man kann aber, wie schon geschrieben, den Nachfolger mit einem Datum des Amtsbeginns wählen. Vielleicht fällt es dem AG dann auch leichter, anzuerkennen, dass der Neue eingearbeitet werden muss.
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