Erstellt am 26.09.2019 um 11:19 Uhr von celestro
Wenn ein neuer BRV gewählt wird, ist der "Alte" eben kein BRV mehr. Aber halt noch "normales" BRM.
Erstellt am 26.09.2019 um 11:36 Uhr von samira
hörst du denn auf zu arbeiten? Nur weil man Rente bezieht, endet ja damit nicht das Arbeitsverhältnis.
Erstellt am 26.09.2019 um 12:05 Uhr von Pjöööng
"... gehe zum 01.12.2019 in Rente"
"will am 16.11.19 den neuen BRV wählen"
Ein bisschen theatralisch die Überschrift:
" 6 Wochen vorher soll der Nachfolger gewählt werden"
Erstellt am 26.09.2019 um 13:55 Uhr von nicoline
Es besteht durchaus die Möglichkeit, den neuen BRV am 16.11. zu wählen, mit der Bedingung, dass sein Amt nach Ausscheiden des alten BRV am 01.12. beginnt.
Erstellt am 26.09.2019 um 14:00 Uhr von wdliss
Aber mal ganz ehrlcih @nicoline, warum sollte man das tun. Besser wäre jetzt schon den Vorsitz zu übergeben und dem Nachfolger noch ein wenig unsterstützen zu können als seinem Ego zu Folgen und sich auf seinem BR-Thron aus der Firma tragen zu lassen.
Erstellt am 26.09.2019 um 14:22 Uhr von nicoline
wdliss,
warum man das tun sollte, war ja nicht die Frage. Ich wollte nur aufzeigen, dass das möglich ist.
Erstellt am 27.09.2019 um 07:52 Uhr von Peschü
Fehler von mir, die Wahl soll am 16.10.19 stattfinden
Erstellt am 27.09.2019 um 09:09 Uhr von nicoline
Hab ich mir fast gedacht. Egal, es bleibt bei meiner Aussage. Soll gleichzeitig deine Freistellung abgewählt werden?
Erstellt am 27.09.2019 um 09:34 Uhr von Peschü
Nein, die Freistellung bleigt bis zum 30.11.
Erstellt am 27.09.2019 um 09:40 Uhr von nicoline
Und was ist die Begründung für die frühe Wahl?
Erstellt am 27.09.2019 um 09:44 Uhr von Peschü
Ich will eigentlich nur frühzeitig den Übergang regeln, damit alle relevanten Stellen im Unternehmen informiert sind.
Erstellt am 27.09.2019 um 11:40 Uhr von celestro
das kann man auch ohne so eine "frühzeitige" Wahl
Erstellt am 27.09.2019 um 13:59 Uhr von nicoline
Wieder so eine Sache, die ich nicht verstehe.
*Der BR will am 16.11.19 den neuen BRV wählen.*
Das hört sich für mich so an, als ob der BR das will, aber du nicht.
Jetzt schreibst du:
*Ich will eigentlich nur frühzeitig den Übergang regeln, damit alle relevanten Stellen im Unternehmen informiert sind.*
Na gut, ist vielleicht mein Problem, wie ich verstehe, was hier geschrieben wird.
Aber ja, das kann man auch ohne so frühzeitige Wahl machen, man kann aber, wie schon geschrieben, den Nachfolger mit einem Datum des Amtsbeginns wählen. Vielleicht fällt es dem AG dann auch leichter, anzuerkennen, dass der Neue eingearbeitet werden muss.