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IG Metallvertreter bei Betriebsversammlung muß oder kann

F
frankvy
Jan 2018 bearbeitet

Folgende Frage haben wir als Betriebsrat:

-Wir haben demnächst eine Betriebsversammlung und möchten gerne wissen, ob wir eine/n IG-Metallvertreter einladen müssen, oder ob es sich um eine Kann-Bestimmung handelt.

Unser Arbeitgeber ist vor ca. 2 Jahren aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten.

Wir haben ca. 15 % (Organisationsgrad) der Belegschaft, die der IG-Metall als Mitglied angehören.

Welche rechtlichen Bestimmungen gilt es diesbezüglich einzuhalten ?

Es wäre super, wenn ihr uns weiterhelfen könnt.

In jedem Fall danke im voraus und einen schönen Wochenanfang

Viele Grüße

Frank Mi.

4.62602

Community-Antworten (2)

V
VIONÄR

03.03.2008 um 13:26 Uhr

siehe § 46 (1) BetrVG "... können .... beratend teilnehmen..." DKK- Kommentierung: "... haben das Recht, an allen Betriebs- oder Abteilungsversammlungen teilzunehmen."

K
Konrad

03.03.2008 um 16:30 Uhr

@franvy Na ist ja prima, dass euer AG aus dem AG-Verband ausgetreten ist! Dann ist ja für AN alles besser geregelt, euer AG wird euch jetzt sicherlich die eingesparten Verbandsbeiträge zukommen lassen und wozu den IGM Vertreter reden lassen, wenn ihr mehr als das was IGM aushandelt bekommt...

Falls es doch nicht so ist wie ich annehme würde ich den IG Metall Vertreter schon wegen 1 Mitglied einladen und ganz sicherlich bei 15 % Organisierten. Mit der Gew. das Thema abstimmen wie: Möglichkeiten des Haustarif, Nachwirkung des TV.

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