Erstellt am 03.03.2008 um 11:09 Uhr von waschbär
@julchen,
Glühstrumpf .... Was wirds den ? und hast du schon einen Namen ? Oder werden es Zwillinge ?
Aber zu deiner Frage natürlich läuft deiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii
Erstellt am 31.03.2008 um 17:25 Uhr von julchen
natürlich läuft mein was.....?
liebe grüße
Erstellt am 01.04.2008 um 15:44 Uhr von Petrus
MuSchG lesen: Geschlossene Arbeitsverträge dürfen während der Schwangerschaft nicht gekündigt werden.
Und geschlossen wird er nach §78a BetrVG. Selbst wenn es z. Z. nachweislich keinen Arbeitsplatz im Betrieb gibt, wird es dem ArbGeb schwer fallen, eine Unzumutbarkeit vor Gericht nachzuweisen. Mit Elternzeit im Anschluss brauchst du für ein Jahr ja auch keinen. Nur danach wird er wohl Gründe finden, da dann ja kein Kündigungsschutz mehr gelten dürfte...
Und zu allem Überfluss: Theoretisch kannst Du auch noch ein paar Tage auf ausdrücklichen eigenen Wunsch arbeiten. Staht auch im MuSchG