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schwanger in der jav

J
julchen
Jan 2018 bearbeitet

hi ihr lieben, wer kann mir helfen als JAV mitglied steht mir unbefristete Übenahme nach meiner Ausbildung zu nun bin ich aber schwanger, mutterschutz beginnt mit dem letzten tag der ausbildung verfällt dann meine übernahme, oder wie sieht die sache aus? vielen dank schonmal ;)

7.02203

Community-Antworten (3)

W
Waschbär

03.03.2008 um 12:09 Uhr

@julchen, Glühstrumpf .... Was wirds den ? und hast du schon einen Namen ? Oder werden es Zwillinge ?

Aber zu deiner Frage natürlich läuft deiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii

J
julchen

31.03.2008 um 19:25 Uhr

natürlich läuft mein was.....? liebe grüße

P
Petrus

01.04.2008 um 17:44 Uhr

MuSchG lesen: Geschlossene Arbeitsverträge dürfen während der Schwangerschaft nicht gekündigt werden. Und geschlossen wird er nach §78a BetrVG. Selbst wenn es z. Z. nachweislich keinen Arbeitsplatz im Betrieb gibt, wird es dem ArbGeb schwer fallen, eine Unzumutbarkeit vor Gericht nachzuweisen. Mit Elternzeit im Anschluss brauchst du für ein Jahr ja auch keinen. Nur danach wird er wohl Gründe finden, da dann ja kein Kündigungsschutz mehr gelten dürfte...

Und zu allem Überfluss: Theoretisch kannst Du auch noch ein paar Tage auf ausdrücklichen eigenen Wunsch arbeiten. Staht auch im MuSchG

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