W.A.F. LogoSeminare

Ersatzmitglied

O
Oespel3
Sep 2019 bearbeitet

Hallo Wenn ein Ersatzmitglied eingeladen ist am Freien Tag. Bekommt er ein Ausgleichstag oder zb die Sitzung geht 4 STD nur diese 4 STD bezahlt (und ,macht sich den freien Tag mit 4 STD kaputt.

PS: Die Frage stellt sich gerade ,dann komme ich erst Garnicht für 4 STD sondern genieße meinen Freien Tag.

25204

Community-Antworten (4)

B
BR4life

25.09.2019 um 16:30 Uhr

Im Urlaub ist man Verhindert, auser das betroffene BRM teilt dem BRV mit das er trotz seines Urlaubes an der Sitzung teilnehmen will.

Für die 4 h die die Sitzung dauer ist dem Betroffenen freizeit ausgleich zu gewähren.

C
celestro

25.09.2019 um 17:01 Uhr

"Für die 4 h die die Sitzung dauer ist dem Betroffenen freizeit ausgleich zu gewähren."

bin ich mir nicht so sicher:

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/rechtsprechung-betriebsratstaetigkeit-waehrend-des-urlaubs-ist-ein_144_137446.html

hier geht es zwar um Urlaub, aber da ist von "Privatvergnügen" die Rede. Kommt höchstens noch darauf an, was hier "freier Tag" bedeutet.

O
Oespel3

25.09.2019 um 17:10 Uhr

Es ist im Dienstplan ein ganz normaler Freier tag eingearbeitet ..

C
Catweazle

25.09.2019 um 21:00 Uhr

Dann hast du Anspruch auf Freizeitausgleich für die Sitzungdauer und Wegezeit.

Ihre Antwort