Erstellt am 25.09.2019 um 14:30 Uhr von BR4life
Im Urlaub ist man Verhindert, auser das betroffene BRM teilt dem BRV mit das er trotz seines Urlaubes an der Sitzung teilnehmen will.
Für die 4 h die die Sitzung dauer ist dem Betroffenen freizeit ausgleich zu gewähren.
Erstellt am 25.09.2019 um 15:01 Uhr von celestro
"Für die 4 h die die Sitzung dauer ist dem Betroffenen freizeit ausgleich zu gewähren."
bin ich mir nicht so sicher:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/rechtsprechung-betriebsratstaetigkeit-waehrend-des-urlaubs-ist-ein_144_137446.html
hier geht es zwar um Urlaub, aber da ist von "Privatvergnügen" die Rede. Kommt höchstens noch darauf an, was hier "freier Tag" bedeutet.
Erstellt am 25.09.2019 um 15:10 Uhr von Oespel3
Es ist im Dienstplan ein ganz normaler Freier tag eingearbeitet ..
Erstellt am 25.09.2019 um 19:00 Uhr von Catweazle
Dann hast du Anspruch auf Freizeitausgleich für die Sitzungdauer und Wegezeit.