Zeugnis für einen Betriebsrat
Von wem erhält ein langjährig zu 100% freigestellter Betriebsrat, der jetzt in Rente geht, sein Zeugnis? Vom BR-Vorsitzenden, vom Personalchef, vom Geschäftsführer?
Ergänzend: Ein anderer bisher zu 100% freigestellter Betriebsrat hat seine Freistellung auf 50% reduziert. Dadurch ist er fortan zu 50% in einer "normalen" Abteilung des Betriebes anzutreffen. Kriegt er daraufhin ein Zwischenzeugnis (wie bei einer Versetzung)?
Danke!
Community-Antworten (8)
02.03.2008 um 16:30 Uhr
@Germike Wofür braucht jemand der in Rente geht ein Zeugnis????? Ein BRV hat keinen Vorgesetzten! Wenn er ein Zeugnis benötigt, kann das nur Bezug nehmen auf den letzten Arbeitsbereich, in dem er vor der Freistellung tätig war.
02.03.2008 um 17:45 Uhr
@nicoline Völlig richtig, Deine Bemerkung ... es sollte heißen, "der die Firma verlässt". Rente ist Quatsch, sorry.
Du meinst also, man kann für seine BR-Arbeit kein Zeugnis bekommen.
Bitte sei so nett und nenne mir eine Quelle für diese Behauptung (nein, das ist kein Misstrauen ... ich will nur meinen BR-Kollegen etwas vorzeigen können ... "Hier schaut mal" .... danke!)
02.03.2008 um 17:57 Uhr
@Germike überleg doch mal, wer ist berechtig ein Zeugnis auszustellen....AG oder ein Bevollmächtigter... ergo..
Gehört die Tätigkeit als Betriebs- oder Personalratsmitglied in ein Zeugnis?..... mehr hier... http://www.verdi-bub.de/p_tipps/archiv/zwischenzeugnis/
Es gibt allerdings die Möglichkeit, sich als BR zertifizieren zu lassen, wer´s mag... http://www.gewerkschaft.at/chemie/news/news2002/sappi_01.htm
02.03.2008 um 18:56 Uhr
Hochinteressant, das mit der Zertifizierung, vielen Dank.....
Aber nochmal - es gibt für BR-Tätigkeit KEIN Zeugnis???
Ich nehme an, das wäre schlecht für ihn, denn er ist ein echtes "BR-Urgestein". Kann er sich nicht wenigstens seine gute BR-Arbeit bestätigen lassen?
02.03.2008 um 19:47 Uhr
Auf ausdrücklichen Wunsch eines AN kann ein AG in einem Zeugnis Bezug auf die Betriebsratstätigkeit nehmen; aber die wenigsten Arbeitnehmer hätten das gern!
Der AG darf die BR-Tätigkeit allerdings ohne Zustimmung erwähnen, wenn ein AN z.B. 2 Amtszeiten zu 100% als BRM freigestellt war und dessen Arbeitsleistung nicht mehr beurteilt werden kann.
02.03.2008 um 19:49 Uhr
"Es gibt allerdings die Möglichkeit, sich als BR zertifizieren zu lassen, wer´s mag..."
Wie schön... die Österreicher steh´n halt auf Titel!
03.03.2008 um 10:28 Uhr
@Germike, nö, für das ehren amt gibt dat keine note .-) wer will die auch ? sie müsste ja vom AG sein und damit wäre sie ja absurd. weil schreibt der AG Positiv ... das würde das heissen der BRv ist AG freundlich ... geht ja gar nicht :-(
Ich verstehe das mit der Rente auch nicht ?? aber ich komme ja auch aus Hamburg da gibt das kein Adeln aber auch kein Tadeln .-)))
In Köln da gibt dat viel so mit Orden uund so da musst du hin da bekommst prima Zeigniss und Orden ! jeep
03.03.2008 um 19:00 Uhr
Vielen Dank an alle!!
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