Erstellt am 02.03.2008 um 10:52 Uhr von Immie
@mikreb
§28 BetrVG...geht nicht
Erstellt am 02.03.2008 um 11:31 Uhr von Mona-Lisa
@Immi,
upps! Dann werd ich wohl mein Gremium informieren müssen, dass bei uns ein BR-Ersatzmitglied im Wirtschaftsausschuss fälschlicher Weise drin ist.....
Oder? ;-)))
Erstellt am 02.03.2008 um 11:38 Uhr von pirat
@mikreb
Bis auf die Ausnahme "WA".-))
Erstellt am 02.03.2008 um 11:41 Uhr von Mona-Lisa
@Freibeuter,
ist die BetrVG Welt plötzlich umgedreht? :-))
Erstellt am 02.03.2008 um 11:48 Uhr von pirat
Erstellt am 02.03.2008 um 13:20 Uhr von Immie
@Mona-Lisa
Okay, WA... aber ansonsten?
Hat schon wieder jemand heimlich ne Pipeline verlegt?:-))
Erstellt am 02.03.2008 um 14:06 Uhr von betriebliche trübung
ich sehe keinen grund, warum eine e-brm nicht in einen ausschuss gesandt werden sollte, wenn der vertretungsfall eingetreten ist... ihr?
Erstellt am 02.03.2008 um 14:17 Uhr von Mona-Lisa
@betriebliche trübung,
ich schon.........
Ein Ersatzmitglied ist nun mal kein amtierendes BR-Mitglied :-))
Erstellt am 02.03.2008 um 14:44 Uhr von betriebliche trübung
@mona-lisa: selbst wenn ein ersatzmitglied mit allen rechten und pflichten aufgrund (zum beispiel langer krankheit) nachrückt?
Erstellt am 02.03.2008 um 14:51 Uhr von Mona-Lisa
@betriebliche trübung,
".... Das Ersatzmitglied tritt allerdings nur in den BR ein. Die Stellvertretung erstreckt sich nicht auf die Ämter und Funktionen, die das ausgeschiedene oder zeitweilig verhinderte BR-Mitglied innehat..."
§ 25 BetrVG DKK, II. Voraussetzungen des Nachrückens, 1. Allgemeine Grundsätze, RN. 3
Erstellt am 02.03.2008 um 15:12 Uhr von Germike
Noch'n Antwortversuch:
(a) Ausschüsse:
Die Frage zielt ja darauf ab, ob ein Ersatzmitglied in einen Aussschuss nachrücken darf IN DER FUNKTION eines Vollmitglieds, und das ist natürlich NICHT so.
Selbstverständlich kann das Ersatzmitglied, so wie jedes Überhaupt-nicht-Mitglied, auch im Wirtschaftsausschuss sitzen, z.B. als Sachverständiger. Nur eben nicht als BR.
(b) Kommissionen:
Dieser Begriff ist m. E. im BetrVG nicht definiert, so wie auch z. B. "Round Table" oder "Stammtisch". Betriebsverfassungsrechtlich irrelevant, handelt es sich also um eine Gruppe, in der potenziell jeder Mitglied sein darf. Warum auch nicht.
Erstellt am 02.03.2008 um 15:21 Uhr von betriebliche trübung
@mona-lisa: aber da steht doch nur, dass es nicht automatisch diese ämter übernimmt. warum nicht einen beschluss fassen der so in etwa lautet, dass das e-brm für den zeitraum bis xx.xx.xx in den dingsbums-ausschuss entsandt wird...?