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Status von Ersatzmitgliedern

M
mikreb
Jan 2018 bearbeitet

Können Ersatzmitglieder vom Gremium zur Teilnahme an Ausschüssen und Komissionen bestimmt werden?

4.509012

Community-Antworten (12)

I
Immie

02.03.2008 um 11:52 Uhr

@mikreb §28 BetrVG...geht nicht

M
Mona-Lisa

02.03.2008 um 12:31 Uhr

@Immi, upps! Dann werd ich wohl mein Gremium informieren müssen, dass bei uns ein BR-Ersatzmitglied im Wirtschaftsausschuss fälschlicher Weise drin ist..... Oder? ;-)))

P
pirat

02.03.2008 um 12:38 Uhr

@mikreb

Bis auf die Ausnahme "WA".-))

M
Mona-Lisa

02.03.2008 um 12:41 Uhr

@Freibeuter, ist die BetrVG Welt plötzlich umgedreht? :-))

P
pirat

02.03.2008 um 12:48 Uhr

Danke Mona! :-))

I
Immie

02.03.2008 um 14:20 Uhr

@Mona-Lisa Okay, WA... aber ansonsten? Hat schon wieder jemand heimlich ne Pipeline verlegt?:-))

BT
betriebliche trübung

02.03.2008 um 15:06 Uhr

ich sehe keinen grund, warum eine e-brm nicht in einen ausschuss gesandt werden sollte, wenn der vertretungsfall eingetreten ist... ihr?

M
Mona-Lisa

02.03.2008 um 15:17 Uhr

@betriebliche trübung, ich schon......... Ein Ersatzmitglied ist nun mal kein amtierendes BR-Mitglied :-))

BT
betriebliche trübung

02.03.2008 um 15:44 Uhr

@mona-lisa: selbst wenn ein ersatzmitglied mit allen rechten und pflichten aufgrund (zum beispiel langer krankheit) nachrückt?

M
Mona-Lisa

02.03.2008 um 15:51 Uhr

@betriebliche trübung, ".... Das Ersatzmitglied tritt allerdings nur in den BR ein. Die Stellvertretung erstreckt sich nicht auf die Ämter und Funktionen, die das ausgeschiedene oder zeitweilig verhinderte BR-Mitglied innehat..." § 25 BetrVG DKK, II. Voraussetzungen des Nachrückens, 1. Allgemeine Grundsätze, RN. 3

G
Germike

02.03.2008 um 16:12 Uhr

Noch'n Antwortversuch:

(a) Ausschüsse:

Die Frage zielt ja darauf ab, ob ein Ersatzmitglied in einen Aussschuss nachrücken darf IN DER FUNKTION eines Vollmitglieds, und das ist natürlich NICHT so.

Selbstverständlich kann das Ersatzmitglied, so wie jedes Überhaupt-nicht-Mitglied, auch im Wirtschaftsausschuss sitzen, z.B. als Sachverständiger. Nur eben nicht als BR.

(b) Kommissionen:

Dieser Begriff ist m. E. im BetrVG nicht definiert, so wie auch z. B. "Round Table" oder "Stammtisch". Betriebsverfassungsrechtlich irrelevant, handelt es sich also um eine Gruppe, in der potenziell jeder Mitglied sein darf. Warum auch nicht.

BT
betriebliche trübung

02.03.2008 um 16:21 Uhr

@mona-lisa: aber da steht doch nur, dass es nicht automatisch diese ämter übernimmt. warum nicht einen beschluss fassen der so in etwa lautet, dass das e-brm für den zeitraum bis xx.xx.xx in den dingsbums-ausschuss entsandt wird...?

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