Arbeitszeit und Stücklohn
Hallo, bei uns wurde zusätzlich zur normalen Arbeit ( Zeitlohn ) auch eine Stücklohn oder auch Prämie eingeführt. Diese Mehrarbeit wird geleistet aber die Arbeitszeit wird während der Stücklohnarbeit nicht erfasst. Meine Frage ist ob das so korrekt ist, und ob unsere Mitarbeiter versichert sind wenn Sie dies so tun?
Community-Antworten (7)
25.09.2019 um 13:54 Uhr
Wir die Arbeitszeit tatsächlich nicht erfasst? Weiß der Arbeitgeber tatsächlich nicht wie viele Stunden der einzelne Arbeitnehmer gearbeitet hat? Das dürfte problematisch sein, weil der Arbeitgeber dann gar keine Möglichkeit hat, zu prüfen und sicherzustellen dass das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird.
Arbeitsvertraglich dürfte das unbedenklich sein, sofern sichergestellt ist, dass diese Mehrarbeit freiwillig erfolgt und mindestens der (ggf. tarif)vertraglich vereinbarte Lohn gezahlt wird.
Gesetzlich Unfallversichert seid Ihr dabei allemal.
25.09.2019 um 15:05 Uhr
Danke für die schnelle Antwort. Ja es ist in der Tat so das die Mitarbeiter bewusst ausstempeln sollen und dann für die Arbeit nur die Prämie erhalten. Weil Sie sonst zusätzlich Stundenlohn erhalten würden. Das ist also gegen das Arbeitszeitgesetz ? Sollte man lieber den Lohn ( Zeit ) weiterlaufen lassen und die Prämie einfach dem entsprechend anpassen ?
25.09.2019 um 15:12 Uhr
Und was macht (oder hat gemacht) der BR? Immerhin zieht doch § 87 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 10 BetrVG. Da macht doch der AG nichts ohne BR.
25.09.2019 um 16:15 Uhr
Hallo Kratzbürste,
nur weil es dort so steht wird es noch lange nicht überall so gelebt. Ich denke da sind wir hier auch nicht die Einzigen die damit Probleme haben. Immer direkt den Konflikt zu suchen ist auch keine Lösung, deshalb arbeiten wir ja daran das ganze in eine geregelte Bahn zu bringen. Unser BR ist auch noch recht frisch und uns fehlt an vielen Stellen einfach die Erfahrung direkt richtig einzuschreiten. Deshalb habe ich mir hier ja auch Hilfe gesucht. Ich hoffe das kann man ein wenig nachvollziehen.
25.09.2019 um 18:43 Uhr
Moin,
ich versuche gerade für nachzuvollziehen, was der AG hier eigentlich bezweckt. Das sieht doch für mich so aus, als wolle er für Mehrarbeit keinen Stundenlohn, sondern statt dessen eine Prämie bezahlen. Sehe ich das richtig?
Nach meiner Meinung ist das ein sehr gefährliches Pflaster, auf dem Ihr euch da bewegt. Grundsätzlich muss der AG sowieso alle geleistete Arbeitszeit erfassen, das ist spätestens nach dem neuen EuGH Urteil klar. Dann stellt sich die Frage, ob es für die Mitarbeiter tatsächlich einen Vorteil darstellt, die Prämie und nicht den Stundenlohn zu erhalten. Dann öffnet man damit auch Akkordarbeit mit allen möglichen negativen Folgen Tür und Tor (ohne dass ich jetzt die Umstände eures Betriebs im Detail kenne, aber ich denke mal, ihr seid irgend eine Art von Produktionsbetrieb, oder?). Dann: Seid Ihr tarifgebunden oder nicht? Wenn nicht, dann sind die abstrakten Kriterien jeglicher Elemente der Entlohnung nach §87 (10) der Mitbestimmung unterworfen, d.h. der AG kann ohne den BR sowieso nichts machen. Das eröffnet Euch einen breiten Mitwirkungsspielraum.
Ohne ins Detail zu gehen würde ich als BR eine Lösung nur dann mittragen, wenn sie auf dem Stundenlohn UND einer zusätzlichen Prämie, die auf der Mehrarbeitszeit aufbaut, basiert.
25.09.2019 um 19:50 Uhr
Also wenn die Mitarbeiter ausstempeln und dann weiterarbeiten, könnte es durchaus Probleme mit der BG geben. Mann ist zwar eine gewisse Zeit nach Arbeitsende noch versichert (Heimweg ) Aber der darf eben auch nicht mehrere Stunden dauern. Vieleicht könnt ihr eine Lösung finden, das die Leute nicht ausstempeln und trotzdem eine Stückzahl Prämie.
27.09.2019 um 09:46 Uhr
Viele Dank für eure Antworten. Da ist auf jeden Fall handlungsbedarf.
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Lohnerhöhung zu spät - Über welchen Zeitraum hinweg kann man die zu wenig gezahlten Lohnerhöhungen rückwirkend einfordern?
ÄlterIch habe eine Frage zum Thema Lohnerhöhungen. Den Mitarbeitern unseres Betriebs werden laut Arbeitsvertrag nach jeweils sechs, zwölf sowie 24 Monaten Lohnerhöhungen zugesichert. Nun haben wir folgend
Neuer BR: Wir die Fragen Ihr die Antworten?
ÄlterAls neuer BR haben wir viele Fragen, und wie ich festgestellt habe in diesem Forum, viele Wissende. Einige wissen sogar mehr. Frage 1: 9 Personen BR für Mitarbeiter/innen bei der Zeitungs Zustellung
Lohneinbuße im Krankheitsfall?
ÄlterDa wir keinen Tarifvertrag haben und nach Stücklohn bezahlt werden, ist mein Lohn bei Krankheits - und Urlaubsstand immer weniger. Der AG meint, er hält sich an die Bestimmungen des Gesetzes und meint