Erstellt am 29.02.2008 um 18:46 Uhr von DonJohnson
erzähl mal bitte genauer. Wieso gekündigt? Bitte genauere Infos bitte!!!
Erstellt am 29.02.2008 um 18:53 Uhr von glori
gekündigt wegen grober verstöße aus seinem arbeitsvertraglichen verhältnis, mehr kann ich leider dazu nicht sagen, da es ein schwebendes verfahren ist, sorry
Erstellt am 29.02.2008 um 19:17 Uhr von DonJohnson
also nach außerordentlich nach 103. Dann verstehe ich das nicht mit der Kündigungsschutzklage. Der BR hatte die Zustimmung verweigern müssen, dann hätte der AG die Zustimmung zur Kündigung vor dem Arbeitsgericht einholen lassen müssen - ihr habt doch wohl die Zustimmung verweigert...! Wenn er nicht außerordentlich nach 103 gekündigt wurde, dann ist die eh hinfällig! Auch muß man die "Fristen" beachten. Wann fand der Verstoß statt. Ist er zu lange her, kann er deshalb nciht gekündigt werden, aber das weißt du sicherlich. Wie es sich anhört ist die Kündigung nicht rechtswirksamfür weitere Hilfe bräuchte ich - bzw wir hier - mehr Infos.
Erstellt am 29.02.2008 um 19:31 Uhr von Kölner
@glori
"gekündigt wegen grober verstöße aus seinem arbeitsvertraglichen verhältnis, mehr kann ich leider dazu nicht sagen, da es ein schwebendes verfahren ist, sorry"
Das ist ne klasse Aussage. Wirklich klasse...
Habt Ihr wenigstens der Kündigung zugestimmt?
Erstellt am 29.02.2008 um 19:41 Uhr von glori
warum bitte werde ich hier gleich so angefeindet??? was soll das denn? das ist hier ein offenes forum, in dem jeder mitlesen kann. da kann ich euch doch hier nicht die einzelheiten zu einer kündigung nach 103 differenziert darstellen??? wenn ich sage, dass es grobe verstöße waren, dann meine ich das und ich denke ihr habt genügend grips, euch vorzustellen, dass dies nicht viele dinge sein können. es sind alles bewiesene tatsachen. ich weiß auch, dass fristen zu beachten sind Don Johnson, das war überhaupt nicht meine Frage!!!!!
ich hab auch keine lust, hier irgend jemandem rechenschaft abzulegen zu dingen, die niemand von euch beurteilen kann, da ihr den sachverhalt nicht kennt. ich hatte eine neutrale frage gestellt und hab eigentlich eine neutrale antwort dazu erwartet.
vielen dank!!!
Erstellt am 29.02.2008 um 19:44 Uhr von glori
vielleicht soviel dazu: es geht um betrug, geistigen diebstahl, diebstahl, wettbewerb zum AG reicht das????
Erstellt am 29.02.2008 um 19:56 Uhr von Mona-Lisa
@glori,
nicht so dünnhäutig....... :-)
aber du kannst doch sagen, wie der BR sich zu der Anhörung geäussert hat, ohne dass du damit "Interna's" verrätst.
Ob die Vorwürfe gerechtfertigt sind, wird dann übrigens ein Richter entscheiden........
Erstellt am 29.02.2008 um 19:59 Uhr von Kölner
@glori
Oh. Ich kann noch mit Fragen nachlegen, wenn Du magst...
Erstellt am 29.02.2008 um 20:03 Uhr von DonJohnson
Ja, so sehe ich das auch - ich denke zustimmen kann der BR nicht - wie gesagt, erstens wann ist das passiert, zweitens seid ihr die Richter? Anfeinden wollte dich niemand. Wenn ihr also nciht zustimmt, wird das von einem Arbeitsrichter geklärt - bis dahin bleibt das BRM selbstverständlich im Amt. Der AG kann ihn zwar von seiner Arbeitsvertraglichen Tätigkeit freistellen, nciht aber vom Amt des BRM!
Erstellt am 29.02.2008 um 20:03 Uhr von glori
@mona-lisa
doch ich bin dünnhäutig, weil ich zwei echt beschissene wochen hinter mir haben wegen dem ganzen mist.
uns ist die entscheidung durchaus nicht leicht gefallen glaub mir. wir sind alle noch relativ neu in den dingen, haben auch jetzt erst unser br2 seminar... alles shit!! als ich dann jemanden erreichen wollte, war niemand erreichbar, verdi beim streik, dgb hatte betriebsversammlung, anwalt im urlaub...... wir haben zugestimmt, auch wenn ihr mich wahrscheinlich teert und federt. wir hatten alle beweise vorliegen und er hat auch alles zugegeben..... also recht eindeutig das ganze. aber du hast recht, das strafgericht wird entscheiden.....
Erstellt am 29.02.2008 um 20:07 Uhr von Kölner
@glori
Ihr habt zugestimmt also macht er auch keine BR-Arbeit mehr!
Erstellt am 29.02.2008 um 20:09 Uhr von Lotte
glori,
nur mal eben so zwischendurch die Antwort auf Deine Frage ;-)
Aus dem DKK (10. Auflage) unter § 25 RN 23:
"Bis zur Rechtskraft der Entscheidung über die außerordentliche Kündigung mit Zustimmung des BR tritt das Ersatzmitglied zeitweilig in den BR ein. Stellt das ArbG rechtskräftig fest, dass die Kündigung zu Recht erfolgte, rückt das Ersatzmitglied endgültig nach (BAG 14. 5. 97)..."
Erstellt am 29.02.2008 um 20:11 Uhr von glori
oooh lotte, vielen dank :-)
wir haben kein ersatzmitglied mehr..... alles futsch...... es sind zwei Br-Mitglieder weggezogen im letzten jahr, da rückten beide nach.... und nu is alle
Erstellt am 29.02.2008 um 20:13 Uhr von DonJohnson
Dann müßt ihr den BR neu wählen - hat der AG doch fein hinbekommen. Andere Frage: wie lange ist die Ferfehlung des Kollegen her?
Erstellt am 29.02.2008 um 20:16 Uhr von DonJohnson
Noch ne Frage - bei dem Beschluß zur Zustimmung wart ihr aber beschlußfähig, oder? Wurde eventuelle Quoten eingehalten?
Erstellt am 29.02.2008 um 20:16 Uhr von glori
ist ganz aktuell, er wurde "auf frischer Tat ertappt" wie man so schön sagt... darauf folgte die anhörung und die kündigung
Erstellt am 29.02.2008 um 20:19 Uhr von glori
beschlussfähig waren wir, ja
quote existiert nach dem wegzug der beiden kollegen nicht mehr
Erstellt am 29.02.2008 um 20:23 Uhr von Kölner
@glori
Okay. Meine Antwort war sicher auch nicht für dünnhäutige Menschen bestimmt. Überhaupt nicht...
...aber ich frage mich ja immer, was ein BR davon hat, dass er bei einem solchen Kündigungsersuchen auch noch zusätzlich Richter spielt.
Erstellt am 29.02.2008 um 20:24 Uhr von DonJohnson
Noch mal ne doofe Frage: wieso existiert eine Quote nicht mehr? Wenn ein Kollege z.B. eine Frauenquote erfüllt, muß diese wieder hergestellt werden.
Erstellt am 29.02.2008 um 20:28 Uhr von DonJohnson
Ja, bin völlig deiner Meinung Kölner - das schreib ich auch schon das ein oder andre mal in diesem Forum. Davon ab, bleibt uns doch gar nicht die Zeit, noch haben wir die Ausbildung, dass wir richten können!Wir haben nur drei lächerliche Tage Zeit. Und kennen noch nciht mal die ganzw Wahrheit - wer glaubt schon dem AG, dass er alles was den Kollegen entlasten könnte wirklich offen legt usw. Darum stehe ich auf dem Standpunkt, dass ein BR niemals einer Kündigung zustimmt - unter keinen Umständen!
Erstellt am 29.02.2008 um 20:36 Uhr von glori
okay ihr zwei :-)
ich weiß es jetzt und ich lerne wirklich noch, ich bin seit einem jahr BRV und hatte noch nie ne kündigung auf dem tisch, schon gar nicht von einem Br-Mitglied. Ich wollte keinen Richter spielen, das liegt mir wirklich fern. Wenn doch aber alles so auf der Hand liegt, und wenn ich mir den Fitting dazu durchlese, ich glaube 103, RN 11 war es, dann kann ich eigentlich nicht anders als zuzustimmen. In dem Fall zumindest. Ansonsten bin ich auch eurer Meinung.
@Don Johnson.... bzgl. der Quote nochmal... wir hatten zum Schluss im BR nur noch zwei Männer und 5 Frauen, jetzt isses nur noch ein Mann... obwohl wir eigentlich drei haben müssten.... aber wenn niemand mehr da ist, kann ich ja keinen zaubern und der eine Mann, der noch da ist, war auch beim Beschluss zugegen, also ich denke mal, dass es so richtig war. zumindest von der Quote her..... über alles andere kann man geteilter Meinung sein
Erstellt am 29.02.2008 um 20:38 Uhr von Mona-Lisa
@Don Johnson,
"Noch mal ne doofe Frage: wieso existiert eine Quote nicht mehr? Wenn ein Kollege z.B. eine Frauenquote erfüllt, muß diese wieder hergestellt werden."
Mit was denn?????
glori hat klipp und klar gesagt, dass keine Ersatzmitglieder mehr da sind! :-))
Erstellt am 29.02.2008 um 21:25 Uhr von Lotte
Don Johnson,
"Wenn ein Kollege z.B. eine Frauenquote erfüllt, muß diese wieder hergestellt werden"
gibt es bei Euch Zwangsumwandlungen? ;-))
Erstellt am 29.02.2008 um 21:30 Uhr von glori
*lach* hört sich so an was?
irgendwie ist mir aber immernoch nicht ganz klar, was ich jetzt tun müsste.... klar, neu wählen, aber jetzt noch nicht oder==== erst wenn das Arbeitsgericht alles geklärt hat oder???? Also muss ich bis dahin auch noch laden?????
Erstellt am 29.02.2008 um 21:58 Uhr von Lotte
glori,
nein, Du musst nicht laden. Erst wenn das ArbG zugunsten des BRM entscheidet, musst Du ihn wieder laden.
Verzwickter Fall, m.E. gilt das BRM nun als zeitweilig verhindert und da Ihr keine EBRM mehr habt, tagt Ihr mit einem BRM weniger.
Erstellt am 29.02.2008 um 22:11 Uhr von glori
ja Lotte, es ist wirklich total verzwickt. Er hat auch schon geäußert, dass er nicht wiedereingestellt werden will.... also läuft es auf eine Abfindung raus denk ich...... somit ist er dann wohl tatsächlich "zeitweilig verhindert" bis alles vorbei ist. echt doof.
Erstellt am 29.02.2008 um 22:22 Uhr von Mona-Lisa
@glori,
ich würde mir an deiner Stelle darüber keine Gedanken mehr machen, da sind jetzt andere dran. Aber mit einer Neuwahl wirst du wirklich warten müssen, bis vom AG eine endgültige Entscheidung steht.
Dein Problem wird jetzt sein, dass du u. U. bei Beschlüssen mit Pattentscheidungen zu tun haben wirst.....
Lass dich nicht unterkriegen!