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Außenterminwarnehmung SBV vom Vorgesetzten einfach abgesagt - zulässig?

DR
Die Römerin
Nov 2016 bearbeitet

DRINGEND! Ich als Schwerbehindertenvertretung habe am nächsten Dienstag einen Termin bei meinem zuständigen Arbeitsamt bekommen, das war allerdings erst gestern. Als ich meinen Vorgesetzten davon informierte, meinte er, er muss erst mal wissen wer den Termin gemacht hat, wieso der Termin gemacht wurde und welche Themen angesetzt wurden. Er hat mir diesen Termin abgesagt, weil auch die Dienstpläne knapp bemessen wären. Kann er das so einfach und muss ich diesen Termin absagen?

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Community-Antworten (1)

A
Angi1

29.02.2008 um 13:39 Uhr

Hallo die Römerin,

ich habe nochmals in den § 95 Im SGB IX geschaut. Finde aber nirgens den Hinweis auf eine Berechtigung zu einem solchen Termin. § 80 SGB IX beschreibt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber mit der Bundesagentur für Arbeit und den Integrationsämtern.

Wieso hast du diesen Termin?

MfG Angi1

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