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Gehaltszahlung / Ausgleichszahlung für BR-Tätigkeit?

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Rainer38
Jan 2018 bearbeitet

Moin zusammen,

bin seit Jahren zu 25 % für den BR freigestellt (Bezüge = Durchschnitt der letzten drei Monate vor der Wahl zum BR), jetzt kommen weitere 25 % für die Arbeit im BR unseres Träger-Verbandes hinzu. Wie wird mein Gehalt bzw. der "Nachteilsausgleich" nun bemessen? Es gilt übrigens das MVG der EKD.

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Community-Antworten (2)

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w-j-l

28.02.2008 um 21:05 Uhr

???? Hast Du bei der ersten 25%-Freistellung ein verändertes Gehalt bekommen?

Du bekommst das gleiche Gehalt weiter, wie bisher. Wofür willst Du denn einen "Nachteilsausgleich"?

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Rainer38

29.02.2008 um 00:56 Uhr

Sorry - es geht mir um variable Gehaltsbestandteile wie für Nachtschichten, Sonntags- und Feiertagsdienste - die ich aufgrund der BR-Tätigkeit nicht mehr vollumfänglich leisten kann und somit auch nicht mehr soviel Zuschläge erhalten würde, wie vorher. Würden jetzt für die Berechnung die drei Monate vor Aufnahme der zweiten BR-Tätigkeit (75 % Dienst) zählen, würde ich definitiv weniger bekommen, als bei der Berechnung der drei Monate vor der ersten BR-Tätigkeit (100 % Dienst)

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