Mitbestimmung bei Zusammenlegung von zwei Abteilungen?
Bei uns sollen zwei Abteilungen (Technik und Kaufmännischer Bereich) zu einer zusammengeschlossen werden. Dies bringt Änderungen bei den Vorgesetzten und auch räumliche Veränderungen für die Kollegen mit sich. Die eigentlichen Arbeitsbereiche der Kollegen/innen werden sich wohl nicht ändern. Hat der BR hier ein Mitbestimmungsrecht nach § 90 oder §111?
Community-Antworten (2)
28.02.2008 um 17:52 Uhr
Bei uns werden betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen und die (sehr weitreichende - Umstrukturierung wird in "vorauseilendem Gehorsam" bis zur Umsetzungsreife vorbereitet. Wenn dann die Bundesnetzagentur sagt, dass wir unbundeln müssten, brauchen wir nicht erst planen und forschen, sondern wir legen den Schalter um und sind dan ungebundelt. Dies ist definitif mit dem Verlust von Arbeitsplätzen verbunden. Allein im letzten Jahr sind 14 verloren gegangen. Air sind jetzt bereits weit unter hundert Angestellte! Aber weil die Anzahl der tatsächlich betroffenen Mitarbeiter nicht erheblich ist, sind wir bei der Mitbestimmung nicht gefragt worden. Dies hat einigen (wenigen) in unserem Gremium Bauchschmerzen bereitet! Erst, wenn es dann soweit ist, wenn es dann unabänderlich um personelle Einzelmaßnahmen geht, dann (wenn das Kind im Brunnen ist!) werden wir mit einbezogen um eine reine Weste zu haben. Kein Wort im Gremium bezüglich nötigerweise langfristigen Umschulungen etc.
Nö solch einen Quatsch! Das können wir doch besser.... "Wo willst Du den alten Betonkopp den hinsetzen? Der will doch nischt mehr lernen!? Den könn wa nich mehr jebrauchen! Tut uns ja leid, aber da können wir nischt machen!" Ich hör sie schon heute....
... und mir wird schlecht.....
29.02.2008 um 08:43 Uhr
So ähnlich wie du es beschreibst Benno_BRB geht es bei uns im Gremium auch zu. Erst mal abwarten, und wenn es dann konkret wird gibt es immer Mitglieder die nicht grundsätzlich denken sondern ihr Handeln nach Gefallen und Nichtgefallen der einzelnen Kollegen/innen ausrichten. Wir sind nur etwa 120 Mitarbeiter, d.h. jeder kennt jeden und hat zu jedem eine Meinung, die oft nicht ausgeblendet wird.
Unser Vorstand hat jetzt ein neues Organisationskonzept erarbeitet und will uns das nun vorlegen. Meiner Meinung nach viel zu spät. Denn wir werden als BR wohl jetzt nichts mehr ändern können. Denn wenn alles schon mit den Führungskräften abgesprochen ist, ist es fast unmöglich hier noch eine Richtungsänderung hinzubekommen. Deshalb wäre es wichtig, ein Mitbestimmungsrecht - und nicht nur ein Beratungsrecht - zu haben
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