Bei uns sollen zwei Abteilungen (Technik und Kaufmännischer Bereich) zu einer zusammengeschlossen werden. Dies bringt Änderungen bei den Vorgesetzten und auch räumliche Veränderungen für die Kollegen mit sich. Die eigentlichen Arbeitsbereiche der Kollegen/innen werden sich wohl nicht ändern.
Hat der BR hier ein Mitbestimmungsrecht nach § 90 oder §111?