Hallo, habe da mal ne Frage.
Kann ich die Rechtskontrolle bei Arbeitsverträgen nach § 80 I Nr. 1 Betr.VG auch auf befristete Änderungen der Arbeitsverträge anwenden?
Bei uns ist geplant, die Arbeitszeit die Einzelvertraglich geregelt ist für 1 Jahr von 38,5 Std auf 40 Std zu erhöhen. Diese soll über eine befristetet Änderung des Arbeitsvertrages erfolgen.
DIe GL will sich diese befristete Änderung von jedem Mitarbeiter unterschreiben lassen. Haben wir bei der Formulierung der Änderungsverträge ein Mitspracherecht??