Mitsprache bei Arbeitsverträgen
Hallo, habe da mal ne Frage. Kann ich die Rechtskontrolle bei Arbeitsverträgen nach § 80 I Nr. 1 Betr.VG auch auf befristete Änderungen der Arbeitsverträge anwenden? Bei uns ist geplant, die Arbeitszeit die Einzelvertraglich geregelt ist für 1 Jahr von 38,5 Std auf 40 Std zu erhöhen. Diese soll über eine befristetet Änderung des Arbeitsvertrages erfolgen. DIe GL will sich diese befristete Änderung von jedem Mitarbeiter unterschreiben lassen. Haben wir bei der Formulierung der Änderungsverträge ein Mitspracherecht??
Community-Antworten (1)
28.02.2008 um 14:20 Uhr
Hallo Claudia Arbeitsverträge sind individuell geregelt, abgesehen von Formulararbeitsverträgen und die rechtliche Inhaltskontrolle nach BGB hat BR da nichts mit zu tun.
Gilt ein Tarifvertrag ? Würde auf jeden fall die Zust. Gewerkschaft informieren. Aber auch die kollektive Verlängerung der Arbeitszeit kann eigentlich nicht einseitig von der GL so erhöht werden. Dazu Bedarf es 2 Unterschriften bzw. Änderungskündigung
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