Erstellt am 17.06.2008 um 15:50 Uhr von Petrus
Erzwingbar: §87(1) Nr. 2 BetrVG
Allerdings muss bei der Pausenfestlegung §4 ArbZG beachtet werden. (Pausen sind nicht beliebig verkürzbar)
Erstellt am 17.06.2008 um 16:24 Uhr von Kölner
@neuerBR
Pausen verkürzen?
@Petrus
Die Länge der Pause unterliegt dem MBR?
Erstellt am 18.06.2008 um 08:53 Uhr von Petrus
@Kölner: bedingt ja.
In einem namhaften deutschen Konzern haben die MA grundsätzlich 15 Min Frühstück + 30 Min Mittag (auch wenn sie weniger als 9h/Tag arbeiten - bei gewerblichen MA sind 7h das übliche.) Ich glaube kaum, dass die Länge der Pausen einseitig vom ArbGeb festgelegt wurde, sondern eher, dass die in einer BV steht.
BTW: In §4 ArbZG stehen _Mindest_pausenzeiten. Mehr geht immer, allerdings nur über den BR. Und dieses "Mehr" an Pause kann man natürlich auch wieder verkürzen (nur nicht unter die gesetzlichen Vorgaben).