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Vermögensübertragung Betriebsübergang - ohne Mitsprache des BR?

G
georg13
Feb 2019 bearbeitet

Hallo Meine GmbH wurde von einer anderen Gmbh gekauft. Der Chef sagt es bleibt alles beim alten, sprich es gibt nur einen NEUEN CHEF der alle Pflichten des ALTEN übernimmt und der BR kann das nicht beeinflussen oder irgend wie sonst was machen. Erst später soll dann nach §613a ein Übergang in die NEUE Gmbh statt finden.Und da alle Pflichten aus dem ALTEN Arbeitsverhältnis übernommen werden und somit keine Nachteile für die Arbeitnehmer entstehen gibt es auch keinen Interessenausgleich. Frage 1 Kann eine Vermögensübertragung ohne Mitsprache des BR vollzogen werden? Frage 2 Ist ein Übergang nach § 613a ohne Interessenausgleich möglich? Frage 3 kann der BR Einspruch erheben und gibt es dazu Fristen? Vielen Dank für eure Antworten

19.50006

Community-Antworten (6)

RB
Rote Berta

22.12.2006 um 09:57 Uhr

Wenn es für die MA keine Nachteile gibt, dann kann der AG doch einen Personalüberleitungsvertrag von der alten zur neuen GmbH vereinbaren. Er braucht doch nur zu formulieren"Alle Vertragsgegenstände bleiben wie sie sind. Kein MA hat einen Nachteil." Wir hatten seinerzeit einen Interessenausgleich / Sozialplan verhandelt und waren damit gut beraten. Viel Erfolg Rote Berta

K
Kölner

22.12.2006 um 12:31 Uhr

@georg13 Frage 1: Ja! Warum auch nicht? Frage 2: Warum soll der § 613a BGB überhaupt Anwendung finden? Genau genommen gibt es nur einen Gesellschafterwechsel. Frage 3: Nö. Erst wenn eine Verschmelzung o.ä. eintritt, greifen - neben dem BGB und BetrVG - auch die Bestimmungen des UmwG.

P
paula

22.12.2006 um 12:32 Uhr

also eine übertragung von unternehmensanteilen stellt für sich keinen betriebsübergang nach § 613a BGB dar (siehe auch BAG v. 03.05.1983). reine änderungen auf unternehmensebene sind in der regel auch nicht interessenausgleichspflichtig (vgl. Fitting § 111 Rn50ff.) evtl. kommt für euch das Umwandlungsgesetz zum tragen. dadurch werden aber zunächst nur die AN geschützt

das soll nciht heißen dass ein interessenausgleich und sozialplan nicht hilfreich sein könnten

bei dem übergang auf die NEUE GmbH sollte die situation neu bewertet werden.

P
paula

22.12.2006 um 12:33 Uhr

@kölner ein gedanke ein weg...

K
Kölner

22.12.2006 um 12:35 Uhr

@paula ein treffen zum essen... :-))

P
paula

22.12.2006 um 12:47 Uhr

@kölner aber nicht bei mcdonalds sonst schaut mir wieder verdi auf die finger :-))

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