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Schriftliche Ermahnung

M
mariechen16
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

eine Kollegin bat mich für sie folgende Frage zu klären: "Wie lange bleibt eine Ermahnung ohne schriftliche Androhung von Konsequenten in der Personalakte?" Diese bekam sie vor ca. 3 Jahren. Muss sie irgendetwas beachten?

Vielen Dank schon mal.

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Community-Antworten (3)

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Mona-Lisa

28.02.2008 um 12:34 Uhr

@mariechen, diese Abmahnung ist keine Abmahnung sondern eine Ermahnung......... Warum stört das deine Kollegin, dass dieser Fetzen in der PA vor sich hingammelt?

Upps! stand da nicht gerade "Abmahnung"?

C
Coyote

28.02.2008 um 14:16 Uhr

Aus einer Ermahnung generieren sich im Gegensatz zu einer Abmahnung weder sofort noch irgendwann später irgendwelche rechtliche Konsequenzen. Bei einer Ermehnung empfiehlt sich daher (reine Zeitverschwendung) auch keine Gegendarstellung, die zur Personalakte zu nehmen wäre. Eine Ermahnung ist das Papier nicht wert, auf der sie steht. Sie ist bestenfalls zur "Auspolsterung" und erheiternde Zugabe der Personalakte zu sehen. Idefix würde bestenfalls das knurren anfangen bei solch unsinniger Verschwendung des Rohstoffes Holz (80g, einseitig gestrichen).

W
wölfchen

28.02.2008 um 14:34 Uhr

Hallo mariechen16 Deine Kollegin kann sich entspannt zurücklehnen - sogar bei einer Abmahnung gehen nach gängiger Rechtssprechung die Richter nach zwei Jahren davon aus, dass diese keine Rechtsrelevanz mehr hat. Allerdings ist es ein unschöner Fleck, ähnlich einem Fettfleck in der Akte und sie kann ja mal sachte darauf hinweisen, dass es eventuell an der Zeit ist, diesen zu entfernen . . .

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