MBR bei Erhöhung von Verzinsung?
Hallo zusammen, ich hätte da auch mal eine Frage. Ist der BR eigentlich in der Mitbestimmung bei einer Erhöhung der Verzinsung von Mitarbeiterdarlehn?
Community-Antworten (1)
28.02.2008 um 11:34 Uhr
@werner,
schau mal ob es Dir weiterhilft:
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Die Gewährung zinsgünstiger Darlehen an Arbeitnehmer ist eine betriebliche Sozialleistung und eine Frage der betrieblichen Lohngestaltung. Ihre generelle Regelung unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats nach BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10.
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Der Arbeitgeber ist jedoch bei der Entscheidung über Umfang und Zweck solcher Leistungen frei.
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Überträgt der Arbeitgeber die Gewährung der zinsgünstigen Darlehen einem zweckgebundenen Sondervermögen, so errichtet er damit eine "Sozialeinrichtung". Die Mitbestimmung des Betriebsrats ergibt sich dann aus BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 8.
Az: BAG 1 ABR 80/77
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