Liebe KollegInnen,

es ist manchmal mühsam...aber wir schaffen es fast immer zusammen mit unserer Geschäftsführung einen Termin zu einer Betriebsversammlung zu finden, bei der auch unsere obersten Zeit haben und zu Wort kommen. Wir legens auch immer auf andere Wochentage wegen Berufsschule der Azubi usw.Aber es gibt eben Abteilungen die just zu dem Zeitpunkt rituelle eigene Versammlungen abhalten, immer am zweiten Dienstag im Monat...usw.

Welches Recht haben Mitarbeiter trotzdem an der Betriebsversammlung teilzunehmen oder welche Pflicht haben Abteilungsleiter solche Lokalversammlungen zu verlegen? Und wie fast immer...wo stehts?