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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Teilnahmerecht der SBV an den BR-Sitzungen

C
CJungfer
Mrz 2022 bearbeitet

Wie ist es mit dem Teilnahmerecht der SBV (Vertrauensperson und zwei Stellvertreter) an den Sitzungen des Betriebsrates bzw. der entsprechenden Ausschüsse? Darf nur ein Mitglied der SBV an den Sitzungen teilnehmen oder alle drei?

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Community-Antworten (3)

§
§§Reiter

24.03.2022 um 18:05 Uhr

Nur die Vertrauensperson (sbv) selbst und im Falle seiner/ihrer Verhinderung, der/die amtierende Stellv. Bei der SBV ist es nicht so, dass sie quasi ein Gremium mit 3 Mitgliedern ist. Ein Stellv. SBV kann ausschließlich dann als SBV tätig werden, wenn der/die SBV selbst auch wirklich verhindert ist.

U
UdoWoe

25.03.2022 um 09:36 Uhr

Die SBV, bzw der Schwerbehindertenvertreter (also eine Person) muss sogar auf die BR-Sitzungen eingeladen werden. Er hat dort auch ein Rederecht. Somit hat, wie oben schon geschrieben, nur eine Person das Recht an den Sitzungen teilzunehmen. Leider wissen das viele BRs (noch) nicht oder wollen es nicht wahr haben. Da ist viel Überzeugungsarbeit zu leisten.

SF
SBV Frank

26.03.2022 um 19:33 Uhr

Guckst du dir im SGB IX den Paragraphen 178 Abs. 4 an!

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