Erstellt am 24.03.2022 um 17:05 Uhr von §§reiter
Nur die Vertrauensperson (sbv) selbst und im Falle seiner/ihrer Verhinderung, der/die amtierende Stellv.
Bei der SBV ist es nicht so, dass sie quasi ein Gremium mit 3 Mitgliedern ist. Ein Stellv. SBV kann ausschließlich dann als SBV tätig werden, wenn der/die SBV selbst auch wirklich verhindert ist.
Erstellt am 25.03.2022 um 08:36 Uhr von UdoWoe
Die SBV, bzw der Schwerbehindertenvertreter (also eine Person) muss sogar auf die BR-Sitzungen eingeladen werden. Er hat dort auch ein Rederecht. Somit hat, wie oben schon geschrieben, nur eine Person das Recht an den Sitzungen teilzunehmen.
Leider wissen das viele BRs (noch) nicht oder wollen es nicht wahr haben. Da ist viel Überzeugungsarbeit zu leisten.
Erstellt am 26.03.2022 um 18:33 Uhr von SBV Frank
Guckst du dir im SGB IX den Paragraphen 178 Abs. 4 an!