Hallo @ all!

Folgender Text ist an AG gegangen, nach Beschlussfassung:

>Sehr geehrte Geschäftsleitung,

der Betriebsrat hat in seiner Sitzung am 25. Februar 2008 beschlossen, dass der Versetzung von Herrn XXX zugestimmt wird.

Des weiteren hat der Betriebsrat in seiner Sitzung am 25. Februar 2008 beschlossen, dass der Eingruppierung nach § 99 BetrVG. nicht zugestimmt wird.
Der Betriebsrat findet im Sinne der Lohngerechtigkeit die Zulage von 5 % nicht gerechtfertigt.
Der Betriebsrat schlägt folgendes vor:

Eingruppierung in Gruppe 4 Stufe 8

Die Eingruppierung in Stufe 8 ist schon ein Zugeständnis an den Arbeitnehmer, da die Stufen als Erfahrungsstufen gedacht sind.<


Nun wird vom AG die Rechtmässigkeit des Beschlusses angezweifelt. Die Zulage wäre nicht der Mitbestimmung unterlegen und alleinige Sache des AG, somit der Beschluss nicht rechtskräftig.

Hat der AG recht??

Exagorator