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Zulage rechtens oder nicht - Mitbestimmung?

E
Exagorator
Jan 2018 bearbeitet

Hallo @ all!

Folgender Text ist an AG gegangen, nach Beschlussfassung:

Sehr geehrte Geschäftsleitung,

der Betriebsrat hat in seiner Sitzung am 25. Februar 2008 beschlossen, dass der Versetzung von Herrn XXX zugestimmt wird.

Des weiteren hat der Betriebsrat in seiner Sitzung am 25. Februar 2008 beschlossen, dass der Eingruppierung nach § 99 BetrVG. nicht zugestimmt wird. Der Betriebsrat findet im Sinne der Lohngerechtigkeit die Zulage von 5 % nicht gerechtfertigt. Der Betriebsrat schlägt folgendes vor:

Eingruppierung in Gruppe 4 Stufe 8

Die Eingruppierung in Stufe 8 ist schon ein Zugeständnis an den Arbeitnehmer, da die Stufen als Erfahrungsstufen gedacht sind.<

Nun wird vom AG die Rechtmässigkeit des Beschlusses angezweifelt. Die Zulage wäre nicht der Mitbestimmung unterlegen und alleinige Sache des AG, somit der Beschluss nicht rechtskräftig.

Hat der AG recht??

Exagorator

5.77008

Community-Antworten (8)

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Benno_BRB

27.02.2008 um 17:11 Uhr

Hi Exagorator!

Ich würde dem Gremium vorschlagen, zum Anwalt und zum Tarifsekretär der zuständigen Gewerkschaft zu gehen um die Sachlage klären zu lassen. Mit dieser Art Problem haben Betriebsräte täglich zu kämpfen. Von daher wäre es sicher ein netter Zug von Dir uns auf dem Laufenden zu halten.

Mehr kann ich Dir auch nicht sagen - leider! Aber viel Erfolg wünsche ich Euch schon!!

E
Exagorator

27.02.2008 um 19:26 Uhr

Hi Benno!

Danke für den Tipp! Ich hoffe die Tage noch ein Ergebniss liefern zu können....

MfG Exa

D
DonJohnson

27.02.2008 um 19:33 Uhr

Hallo. Na, ich habe da noch eine Frage - oder zwei! 1. Was ist das für eine Zulage? Ist das eine Prämie, oder eine freiwillige Zulage des AG an MA an dieser Stelle im Betrieb? 2. Warum zum Teufel habt ihr was gegen einen besseren Verdienst des MA? Vielleicht solltest ihr zustimmen wenn es dann so gezahlt wird, die anderen MA aus dem Grunde der Ungleichbehandlung besser einstufen lassen? Um das aber genauer beurteilen zu können wäre es sinnvoll mehr über Art der Zulage zu wissen.

K
Kölner

27.02.2008 um 20:14 Uhr

@all Diese Zulage halte ich auch für absolut mitbestimmungsfrei...

P
paula

27.02.2008 um 20:49 Uhr

@Kölner

das denke ich aber auch....

E
Exagorator

28.02.2008 um 11:47 Uhr

Hallo nochmal!

Die 5 % sollen für den Wegfall der Nachtschicht gezahlt werden. Durch die Versetzung Arbeitet der MA nicht mehr in 3 Schichten, hat somit keine Spät - Nachtschichtzulage mehr. BR ist der Meinung, das die nichtgeleistete Schichtarbeit der Gerechtigkeit halber den anderen Mitarbeitern gegenüber, nicht durch die 5 % ausgeglichen werden soll. Ferner ist MA jetzt in Gehaltsgruppe 3 und soll ja in Gruppe 4 höchste Stuffe eingeordnet werden.

Ich hoffe genug Infos geliefert zu haben - ich beantworte gerne weitere Fragen dazu.

Liebe Grüsse

Exa

K
Kölner

28.02.2008 um 11:57 Uhr

@Exagorator Ich wiederhole mich gerne: Diese Zulage ist mitbestimmungsfrei!

B
Benno_BRB

28.02.2008 um 17:34 Uhr

Oah boah ey!

Watt isn datt füan TV wo die "normale" Eingruppierung bei EG 3 mit Schichtzuschlägen mehr Kohle in der Tasche bedeutet, als die EG 4 mit Bewährungsaufstiegsstufe 8? Und wo jibbed die Stufe 8?

Nochmal Exagonator!:

Mein Beitrag "Mit dieser Art Problem haben Betriebsräte täglich zu kämpfen." sollte natürlich nicht so verstanden werden, dass der Kollege weniger Geld bekommt als der AG ihm zuggestehen will. (Da will einer mal endlich mehr ausgeben als bisher, tuts und wir, die wir sonst immer jodeln, dass der Monat zu lange ist, und wir verwehren es dem Kollegen? Nee dann lieber als Aufhänger nehmen, die anderen KollegInnen mit in die höheren Lohngruppen zu pushen!

Es wäre natürlich schön, wenn er diese Zahlung allen freiwillig zur Verfügung stellt. Ausserdem gibt es sicher eine ganze Reihe von Gründen, weshalb genau dieser Kollege unbedingt auf diesen Arbeitsplatz gesetzt werden soll!?

Und wenn es eine personenbezogen Zuzahlung ist. Den Weg sucht der AG selber, wenn er zahlen will.

Und jetzt kommt mein Hintergedanke aus meinem ersten Beitrag: Es wird eventuell nötig sein, alle Einstufungen zu überprüfen. Das kann zur Folge haben, dass es gewissen Knatsch mit dem AG geben wird, weil dieser nicht allen seinen Angestellten mehr Geld zahlen will. Und dies ist die Baustelle, die dann für uns alle anderen von großem Interesse ist. Dazu sollten wir uns hier regelmässig austauschen um uns bei unserem "Kampf" gegenseitig mit Wissen zu füttern...

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