Erstellt am 21.09.2019 um 10:10 Uhr von nicoline
Hansen,
ich frage mich, wie der Beschäftigte und auch du überhaupt auf den Gedanken kommt, dass eine Abfindung gezahlt wird. Der AG hätte, nach deinen Informationen, allen Grund, dem AN berechtigt zu kündigen und im Falle eines Kündigungsschutzprozesses diesen einfach bis zum Ende durchzuziehen. Der AG muss sich nicht darauf einlassen, einem Vergleich mit einer einhergehenden Abfindung zuzustimmen.
Erstellt am 21.09.2019 um 10:14 Uhr von Hansen
Hallo Nicoline,
ich gehe auch nicht davon aus, dass er eine Abfindung erhält.
Wollte Euch nur einmal Fragen, wie Ihr die Situation so seht.
Danke und schönes Wochenende!
Gruss Hansen
Erstellt am 21.09.2019 um 13:08 Uhr von Hagbart44
Im Falle einer weiteren Abmahnung wird nichts passieren der AG kann dem MA noch 20 Abmahnungen geben. Das einzige was dann passieren kann ist wenn der Fall vor Gericht geht die Kündigung ggf. vom Gericht als unwirksam befunden wird da das Verhalten so schon lange Toleriert wurde. Viele Abmahnungen bedeuten keinen Höheren Erfolg vor Gericht. Eine Abmahnung genügt dann sollte die Kündigung ausgesprochen werden. Und nebenbei wenn ihr als BR der Kündigung zustimmt (was ein BR niemals macht) sieht es für den MA schlecht aus denn er kann dann keinen Antrag auf Weiterbeschäftigung bis das Verfahren abgeschlossen ist stellen.
Erstellt am 21.09.2019 um 14:45 Uhr von Kratzbürste
Ich würde mal dem Konflikt ein wenig auf den Grund gehen. Fragt sich, was erst da war: Henne oder Ei. Vielleicht ist ja nicht der Kollege allein das Übel dieser Welt. Eine Medaille hat bekanntlich zwei Seiten.
Erstellt am 21.09.2019 um 18:48 Uhr von Pjöööng
Zitat (Hansen):
"Er hatte schon angekündigt, dies wieder zu tun, auch gegenüber des Personalchefs."
Damit erübrigt sich jede (weitere) Abmahnung und man kann zur Kündigung schreiten (wenn das Vergehen ausreichend schwer ist).
Zitat (Hansen):
"Natürlich werde ich als BRV mit Ihm darüber sprechen, dass er dies bitte zu unterlassen hat, damit er nicht weitere Konsequenzen zu befürchten hat."
Als "BRV" wirst Du eigentlich nicht mit ihm darüber sprechen können, allenfalls als Kollege.
"Er wird wahrscheinlich darüber lachen und mich ignorieren."
Warum willst Du es denn dann machen?
Zitat (Hansen):
"Er persönlich geht stark davon aus, dass er 17 Gehälter bekommt ohne wenn und aber."
Sein Gesichtsausdruck wird unbezahlbar sein wenn er die Wahrheit erfährt.
Zitat (Hansen):
"Deshalb wird mir dies immer nur hinter vorgehaltener Hand berichtet und ich soll nicht handeln, da Sie dem Mitarbeiter nicht schaden wollen."
Dann wärest Du aus meiner Sichtverpflichtet gewesen die Problematik bei den Monatsgesprächen ohne Nennung von Namen anzusprechen. Du bist mitschuldig wenn dieeer Kollege sein Treiben fortsetzen kann.
Zitat (Hagbart44):
"Das einzige was dann passieren kann ist wenn der Fall vor Gericht geht die Kündigung ggf. vom Gericht als unwirksam befunden wird da das Verhalten so schon lange Toleriert wurde."
Deine Kristallkugel scheint eine billige chinesische Kopie zu sein. Woher weißt Du dass der Arbeitgeber "das" Verhalten schon lange toleriert?
Zitat (Hagbart44):
"... wenn ihr als BR der Kündigung zustimmt (was ein BR niemals macht) ..."
Wieso nicht? Wieso ist es hier unnötig, sich erst einmal ALLE Details des Falles anzuhören? Ich finde diese Einstellung ganz übel!
Erstellt am 24.09.2019 um 10:53 Uhr von Hansen
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Ich warte jetzt erst einmal ab, was passiert.
Der Kollege hat sich nach der Abmahnung erst einmal für 10 Tage krankgeschrieben.
Nun schauen wir einmal wie er sich in den nächsten Wochen verhält.
Gruss Hansen
P.S.:
Pjööng:
Habe die Äußerungen hinter vorgehaltener Hand im BR angesprochen.
Was würdest du jetzt tun.
Höre mir gerne immer Eure Meinung an.
Erstellt am 24.09.2019 um 11:02 Uhr von moreno
Seid wann kann man sich denn krank schreiben? ;-)
Erstellt am 24.09.2019 um 11:23 Uhr von Hansen
Er hat offiziell eine Grippe und war beim Arzt.
Erstellt am 24.09.2019 um 14:25 Uhr von Pjöööng
Im Gremium selber muss man das nicht "hinter vorgehaltener Hand" besprechen. Der Austausch über solche Dinge sollte Bestandteil jeder Sitzung sein. Natürlich sollte man dabei auch die entsprechende Vorsicht walten lassen und Gerüchten nicht Vorschub leisten. Insofern kann so etwas beim ersten Auftreten auch ohne Namensnennung erfolgen. Beim zweiten Auftreten können sich dann die beiden informierten BRM dann untereinander austauschen ob es sich um die selbe Person(en) handelt oder nicht, Spätestens beim dritten Mal wäre dann der Arbeitgeber z.B. im Monatsgespräch darüber zu informieren dass es hier ein problem gibt. Dieser sollte ein ureigenstes Interesse daran haben, dass solche Verhaltensweisen schnellstmöglich abgestellt werden. Dazu braucht er nicht unbedingt Namen. Ein Rundschreiben "aus gegebenen Anlass" mit der Aufforderung an die Betroffenen, sich z.B. an den BR zu wenden kann da schon Wunder wirken. Ebenso eine Thematisierung auf der Betriebsversammlung. Die Opfer müssen wissen dass sie nicht alleine sind.
Erstellt am 24.09.2019 um 16:27 Uhr von nicoline
*Er hat offiziell eine Grippe und war beim Arzt.*
Genau, und der hat ihn krank geschrieben und nicht
*Der Kollege hat sich nach der Abmahnung erst einmal für 10 Tage krankgeschrieben.*