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Kündigung BR Mitglied - weil dieser sich interen Informationen der Personalabteilung beschafft hat?

T
ts060670
Jan 2018 bearbeitet

Unser AG möchte einen BR kündigen, weil dieser sich interen Informationen der Personalabteilung beschafft hat. Wie ist da der Sachverhalt ?

Interne Daten durch einen Mitarbeiter der Personalabteilung bekommen. Daten über Kündigungen, Abmahnungen usw.

4.49505

Community-Antworten (5)

S
Sternburg

27.02.2008 um 11:57 Uhr

Was bedeutet "sich intern Informationen der Personalabteilung beschafft"? Da fehlen noch ein paar Infos.

Für mich klingt es (fast) so, als hätte der BR-Kollege seinen Job gemacht - auf die Begründung wäre ich gespannt ;-)

Und ansonsten: Der AG kann BR-Mitglieder nur fristlos, d.h. aus besonders wichtigem Grund kündigen. Und dazu muss der BR explizit seine Zustimmung geben.

K
Kölner

27.02.2008 um 12:02 Uhr

@ts060670 "Wie ist der Sachverhalt ?" Wer solche Fragen stellt...

J
joclever

27.02.2008 um 12:07 Uhr

Wer, wenn nicht der BR darf sich Infos aus der Personalabteilung holen. Ohne diese Infos könnte der BR oftmals keine korrekte BR-Arbeit leisten. Interessant wäre jedoch zu wissen, um welche Internas es sich bei euch gehandelt hat, womit der AG seine Kündigung begründet...

K
klinik

27.02.2008 um 15:55 Uhr

kurze Info aus dem FITTING: Informationsbeschaffung durch den Betriebsrat

§ 80 RN 79

Die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung hindert den Betriebsrat nicht, sich die für die Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Kenntnisse auf andere Weise zu beschaffen (BAG 17.1.89 AP Nr. 1 zu § 2 LPVG NW; BAT 13.6.89 AP Nr. 36 zu § 80 BetrVG 1972). Zur Art und Weise der Informationsbeschaffung enthalten § 80 Abs. 2 und 3 oder § 37 Abs. 6 keine abschließende Regelungen (DKK- Buschmann Rn 99). Soweit sich der BR zu Informationszwecken personeller Unterstützung durch betriebliche Auskunftspersonen oder Sachverständige bedient, gilt für diesen Personenkreis die Schutzbestimmung des § 78. Darüber hinaus unterliegen diese Personen nach § 120 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 3b der strafbewehrten Verschwiegenheitspflicht nach § 79 iVm. § 80 Abs. 4.

DAH
Der alte Heini

29.02.2008 um 00:23 Uhr

Fordert ein BR Mitglied von der Personalabteilung und diese werden ihm von einem Mitarbeiter der Personalabteilung ausgehändigt, so dürfte nicht das BR Mitglied das Problem einer eventuellen Kündigung haben, sondern der Mitarbeiter der Personalabteilung der ohne Erlaubnis die Daten aus der Perso rausgegeben hat.

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