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Anspruch auf Leistungsprämie aus Zielvereinbarung auch bei Entlassung?

K
Kronos
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, mal eine Frage:

Bei uns in der Firma laufen die Verträge einiger Beschäftiger zum 31.03.07 aus. Nun ist es so, dass es bei uns jährliche Zielvereinbarungen gibt, welche die MA erfüllen müssen und je nach erreichen eine Leistungsprämie erhalten. Die Auswertungsgespräche hierfür erfolgen immer im Februar und die Auszahlung selbst dann so im April/Mai (der AG lässt sich da gerne Zeit). Hatt ein MA der nun am 31.03.07 ausscheidet weil sein befristeter Vertrag ausläuft trotzdem Anspruch auf diese Prämie?

Hinzu kommt, dass diese Prämie im Arbeitsvertrag nirgends erwähnt wird. Er hat diese Prämie aber schon einmal ausgezahlt (letztes Jahr), kann man dann von betrieblicher Übung sprechen? Zudem gibt es interen Anweisung zur Zielvereinbarung.

Wie seht ihr die Lage?

LG Chris

4.13102

Community-Antworten (2)

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Frank B.

10.01.2007 um 08:43 Uhr

Es kommt auf die Grundlage der Auszahlung an. Woher entsteht der Anspruch auf diese Prämie, BV TV? Betriebliche Übung ist wenn dies dreimal ohne Vorbehalt bezahlt wurde.

K
Kronos

11.01.2007 um 11:49 Uhr

Tja, Tarifverträge haben wir leider null komma null, das ist ja mit die Misere

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