Erstellt am 27.02.2008 um 11:19 Uhr von Immie
@betriebsratten
§93 BetrVG...Ihr könnt doch eine interne Ausschreibung verlangen...
Erstellt am 27.02.2008 um 13:02 Uhr von betriebsratten
@immi ja klar...die haben wir ja auch, und die erfolgt auch, aber gleichzeitig das klare Signal des Arbeitgebers dass interne nicht berücksichtigt werden (sollen). Hatte ich aber auch so geschrieben...."im Betrieb soll eine Teilzeitstelle ausgeschrieben werden"
Aber nochmal: Welchen rechtsanspruch hat ein Kollege oder eine Kollegin, oder auch der Betriebsrat, dass ein derzeit in Teilzeit befindlicher und aufstockungswilliger Arbeitnehmer den Vorrang gegenüber der externen Konkurrenz erhält?
Erstellt am 27.02.2008 um 13:22 Uhr von Immie
@betriebsratten
Sorry,hatte ich falsch verstanden
Erstellt am 27.02.2008 um 13:33 Uhr von Petrus
Guck mal in §9 TzBfG. Gebt doch eurem Arbeitgeber auch mal ein "klares Signal", dass ihr die Einstellung externer nach §99 (2) Nr. 1 BetrVG ablehnen werdet, wenn er euch die "dringenden betrieblichen Erfordernisse", dass es unbedingt ein Externer sein muss, nicht klar nachweisen kann.
Erstellt am 27.02.2008 um 16:55 Uhr von betriebsratten
@petrus
aaahhh....yep.....das isses :-)