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Auf zwei Teilzeitstellen im Betrieb arbeiten?

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

im Betrieb soll eine Teilzeitstelle ausgeschrieben werden, aber vorgesehen (aus welchen Gründen auch immer, ist aber so) nur für externe Bewerber. Wir haben einige Kolleginnen und Kollegen in anderen Abteilungen, die Ihre eigene Teilzeit gerne aufstocken würden und dann eben 2 Jobs in der Firma machen würden. Wäre in Übereinstimmung mit Höchstarbeitszeit etc.

Welchen Rechtsanspruch haben Betriebsrat und/oder interne Bewerber zur Durchsetzung?

Danke!!

3.80005

Community-Antworten (5)

I
Immie

27.02.2008 um 12:19 Uhr

@betriebsratten §93 BetrVG...Ihr könnt doch eine interne Ausschreibung verlangen...

B
betriebsratten

27.02.2008 um 14:02 Uhr

@immi ja klar...die haben wir ja auch, und die erfolgt auch, aber gleichzeitig das klare Signal des Arbeitgebers dass interne nicht berücksichtigt werden (sollen). Hatte ich aber auch so geschrieben...."im Betrieb soll eine Teilzeitstelle ausgeschrieben werden"

Aber nochmal: Welchen rechtsanspruch hat ein Kollege oder eine Kollegin, oder auch der Betriebsrat, dass ein derzeit in Teilzeit befindlicher und aufstockungswilliger Arbeitnehmer den Vorrang gegenüber der externen Konkurrenz erhält?

I
Immie

27.02.2008 um 14:22 Uhr

@betriebsratten Sorry,hatte ich falsch verstanden

P
Petrus

27.02.2008 um 14:33 Uhr

Guck mal in §9 TzBfG. Gebt doch eurem Arbeitgeber auch mal ein "klares Signal", dass ihr die Einstellung externer nach §99 (2) Nr. 1 BetrVG ablehnen werdet, wenn er euch die "dringenden betrieblichen Erfordernisse", dass es unbedingt ein Externer sein muss, nicht klar nachweisen kann.

B
betriebsratten

27.02.2008 um 17:55 Uhr

@petrus aaahhh....yep.....das isses :-)

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