Erstellt am 02.06.2007 um 10:17 Uhr von Kölner
@Julian
Mit der Hilfe von...
...§ 8 Abs. 1 TzBfG
Erstellt am 02.06.2007 um 11:00 Uhr von Julian
@Kölner
1. hat die betroffene Mitarbeiterin nicht sowieso ein Anrecht auf ihren alten Arbeitsplatz?
2. was ist wenn der alte Arbeitsplatz nicht mehr existiert?
3. muss/sollte dann nicht ein Azubi, der bereits befristet übernommen wurde, sein Arbeitsplatz frei gemacht werden um die Mitarbeiterin aus der Elterzeit weiter zu beschäftigen??
Danke an alle für die Hilfe
Gruß
Julian
Erstellt am 02.06.2007 um 11:43 Uhr von baccus
hallo Julian,
zu 1+2 anrecht auf EINEN Arbeitsplatz nicht den Alten.
§ 15 Anspruch auf Elternzeit
(7) Für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gelten folgende Voraussetzungen: lies mal nach.
Erstellt am 02.06.2007 um 11:48 Uhr von betriebliche trübung
hallo julian,
1. die kollegin hat anrecht auf einen gleichwertigen arbeitsplatz, nicht auf den gleichen arbeitsplatz.
2. s.o.
3. gaubst du allen ernstes, dass hier irgendjemand sagt, dass der ex-azubi gekickt werden muss?
der br kann hier helfen, in dem er mit der gl spricht / verhandelt.
der hinweis, es gibt im unternehmen keine teilzeitstellen, zieht nicht. lediglich das argument, es kann keine geben, und das ist unglaubwürdig, da es bereits bei euch welche gibt. dieses argument könnte man ggf. gerichtlich prüfen lassen (im zweifelsfall liegt hier aber individualrecht vor).
Erstellt am 02.06.2007 um 14:55 Uhr von paula
Der BR kann hier nur wenig machen außer mit dem AG reden. Es handelt sich um eine individualrechtliche Sache. Die AN hier das besondere Problem, dass es hier kaum die Möglichkeit gibt, ihren wohl berechtigten Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung durchzusetzen. Erst wenige deutsche Gerichte sehen hier eine entsprechende Möglichkeit.