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Einstellung nach Mutterschutz - Anspruch auf Abfingung wenn keine Einigung über Halbtagsstelle?

K
Karl
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, eine Leitende Angestellte in unserem Unternehmen hat 10 Jahre für uns gearbeitet und ist dann in Mutterschutz gegangen. Ihr Kind geht nun nach 3 Jahren in den Kindergarten. Sie hatte bisher eine Vollzeitstelle. Unsere GF will sie zu den gleichen Bedingungen wie vor dem Mutterschutz wieder einstellen. (Nur volle Tage) Die Mitarbeiterin kann jedoch allenfalls eine Halbtagsstelle bekleiden.

Es sieht so aus, dass das Beschätigungsverhältnis nicht weiter fortgeführt wird. Muss die GF der Mitarbeiterin kündigen ? Und hat die Mitarbeieterin einen Anspruch auf eine Abfingung ?

Für eine Antwort bedanke ich mich im voraus.

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Community-Antworten (1)

P
Petrus

26.02.2008 um 14:27 Uhr

Siehe § 8 TzBfG. Hier ist besonders interessant, ob die in Absatz (4) genannten betrieblichen Gründe für eine Weigerung des ArbGeb vorliegen (die notfalls gerichtlich geprüft werden können). Wenn die allerdings tatsächlich vorliegen, hat die MAin ein Problem: Wenn sie nicht, wie in ihrem Arbeitsvertrag vereinbart, ihren Pflichten nachkommen kann, müßte sie kündigen. Und bei Eigenkündigung gibt'S selten Abfindungen... Also die betrieblichen Gründe prüfen...

BTW: hat die MAin über eine Tagesmutter nachgedacht?

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