Hi ,
wir sind eine Bäckerei und unsere Geschäftsleitung möchte eine Tagesschicht einführen um Nachstunden zu sparen,
da die meisten AN nicht damit einverstanden sind gibt es größere auseinandersetzungen bei uns ,da unsere Bäcker meistens nur Nachtschicht Gewohnt sind , und auch nicht damit einverstanden sind bei ihrem Lohn senkungen hin zu nehmen .-
Daher wollte ich ma nachfragen ob unsere Leute auf Gewohnheitsrecht bestehen können .