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Gewohnheitsrecht - Tagesschicht einführen um Nachstunden zu sparen?

B
BR-Zeusen
Jan 2018 bearbeitet

Hi , wir sind eine Bäckerei und unsere Geschäftsleitung möchte eine Tagesschicht einführen um Nachstunden zu sparen, da die meisten AN nicht damit einverstanden sind gibt es größere auseinandersetzungen bei uns ,da unsere Bäcker meistens nur Nachtschicht Gewohnt sind , und auch nicht damit einverstanden sind bei ihrem Lohn senkungen hin zu nehmen .- Daher wollte ich ma nachfragen ob unsere Leute auf Gewohnheitsrecht bestehen können .

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Community-Antworten (3)

S
Sternburg

26.02.2008 um 09:45 Uhr

@BR-Zeusen:

Auf einer unserer letzten Arbeitsrechtsschulungen wurde uns beigebracht, dass es im Arbeitsrecht soetwas wie Gewohnheitsrecht nicht gibt.

Letztendlich zählt immer das, was im Arbeitsvertrag, in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung niedergeschrieben wurde.

W
Werner

26.02.2008 um 09:55 Uhr

Moin BR-Zeusen, Ihr seid doch nach §87 voll in der Mitbestimmung über Beginn und Ende der täglichen ArbZ. Da diese Regelung zu den Erzwingbaren gehört, gilt die alte Regelung weiter bis Ihr was Neues abgeschloßen habt.

DAH
Der alte Heini

26.02.2008 um 20:06 Uhr

Sternburg hat man euch den auch in der letzten Arbeitsrechtsschulung beigebracht was zählt wenn der Arbeitnehmer keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hat und es einen Tarifvertrag/BV nicht gibt?? Davon dürfte es in Deutschland einige zigtausende Arbeitnehmer geben.

BR-Zeusen Wurde in dem Arbeitsvertrag nur die zu leistenden Wochenstunden vereinbart, so kann der Arbeitgeber die Arbeitszeiten nach Einigung mit dem BR in der Woche entsprechend ansetzen. Wurde in dem Arbeitsvertrag die genauen Arbeitszeiten bzw. Schichten vereinbart, wird für die Änderungen der Arbeitszeit/Schicht eine Änderungskündigung nötig. O.g. trifft auch zu, wenn es einen Tarifvertrag gibt und Genanntes besserstellend durch AV vereinbart ist. Gibt es im AV keine entsprechende Regelung oder wird auf den gültigen TV verwiesen, ist Dies zu beachten.

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