Änderung einer BV ohne Kündigung möglich?
Wir haben eine bestehende BV zum Thema Dienstreisen, die schon einige Jahre "alt" ist. Diese würden wir gerne anpassen. Ist das möglich, ohne die BV zu kündigen?
Habt ihr ein paar Tipps für mich?
Community-Antworten (2)
19.09.2019 um 11:43 Uhr
Natürlich wenn sich GL und BR einig sind. Dann ist es eine BV in der Fassung von Datum XX.XX.XXXX
20.09.2019 um 01:20 Uhr
Ihr könnt auch die Form einer sogenannten "Protokollnotiz" anwenden, wenn nur geringe Änderungen getroffen werden.
Verwandte Themen
Schnelle Hilfe nötig - dringend
ÄlterEs wurde ein/einige Fehler in der Wahlausschreibung gemacht. Der Wahlvorstand hat bestehend aus 2 amtierenden BR Mitgliedern und einem ehemaligen aber für den neuen BR zur Wahl stehenden Mitarbeiter
Kündigung in Probezeit - andere Stelle im Arbeitsvertr. als ausgeübt werden soll
ÄlterHallo Forum, wir haben leider im Moment eine Kündigung einer Kollegin in der Probezeit vorliegen - das besondere daran ist das die Kollegin erst am 01.02.2018 bei uns im Haus angefangen hat. Als Grun
Änderung zum Arbeitsvertrag
ÄlterHallo zusammen, mal wieder eine Frage meinerseits, die ich nicht so wirklich alleine beantworten konnte. Unsere Firma hat zum 1. März 2016 einen neuen Tarifvertrag abgeschlossen. Dieser sieht un
Ordentliche Kündigung mit Formfehler bei Sozialauswahl
Älter2 MA haben eine ordentlich Kündigung (betriebsbedingt) erhalten. Personalabteilung hat danach festgestellt, dass unterhaltspflichtige Personen bei Sozialauswahl nicht richtig berücksichtigt wurden und
Interessantes Abstimmungsergebnis - Richtige Formulierung des Beschlusses zur Kündigung?
ÄlterHeute ist bei uns folgendes passiert: Anhörung zur Betriebsbedingten fristgerechten Kündigung von Frau xyz nach § 102 BetrVG. Der AG bittet den Betriebsrat um Zustimmung zur Betriebsbedingten fr