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Änderung einer BV ohne Kündigung möglich?

T
TaHoff
Sep 2019 bearbeitet

Wir haben eine bestehende BV zum Thema Dienstreisen, die schon einige Jahre "alt" ist. Diese würden wir gerne anpassen. Ist das möglich, ohne die BV zu kündigen?

Habt ihr ein paar Tipps für mich?

44002

Community-Antworten (2)

M
Moreno

19.09.2019 um 11:43 Uhr

Natürlich wenn sich GL und BR einig sind. Dann ist es eine BV in der Fassung von Datum XX.XX.XXXX

O
OSTSEEKÜSTE

20.09.2019 um 01:20 Uhr

Ihr könnt auch die Form einer sogenannten "Protokollnotiz" anwenden, wenn nur geringe Änderungen getroffen werden.

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