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Mitbestimmungsrecht

J
Josipa
Sep 2019 bearbeitet

Wir sind ein junges Gremium erst seit 6 Monaten im Amt. Da wir ständig Diskussionen wegen der Mitbestimmung haben, haben wir uns an der Geschäftsführer mit einem Brief gewendet," Verletzung gesetzlicher Information- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats": Jetzt ist es natürlich so wie wir auch dachten gekommen, es möchte momentan niemand wegen des Briefes mit uns Kommunizieren. Was können wir jetzt tun damit sich die Situation entschärft? Wir wissen nicht weiter und bräuchten Hilfe von BR Mitgliedern die sich schon in dieser Situation befanden. Danke im Voraus

Gruß Josipa

502012

Community-Antworten (12)

C
celestro

18.09.2019 um 16:58 Uhr

Wieso entschärfen? Ihr habt dem AG deutlich gemacht, dass er die MBR des BR verletzt. Jetzt solltet Ihr nur nicht den Schwanz einziehen, sonst habt Ihr auf ewig "verloren".

J
Josipa

18.09.2019 um 17:05 Uhr

Hallo celestro , Dankeschön, für die ehrliche Antwort

C
Challenger

18.09.2019 um 18:32 Uhr

Zitat Josipa : Verletzung gesetzlicher Information- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats"

Um welche Informations- und Mitbestimmungsrechte geht es denn genau und wie habt Ihr Euer Anliegen formuliert ?

S
stehipp

18.09.2019 um 19:33 Uhr

Wenn ihr neu seid, ist die Situation für euren AG vielleicht auch sehr neu und ihr müsst euch erst finden. Unbedingt sehr schnell zu dem Thema auf Schulungen gehen, dann mit dem AG sprechen und sehr konkret sagen, welche Informations- und Mitbestimmungsrechte ihr verletzt seht. Gerade in der ersten Zeit ist viel Kommunikation notwendig um ein Vertrauensverhältnis zum AG aufzubauen und "Spielregeln" zu definieren.

J
Josipa

19.09.2019 um 09:32 Uhr

Hallo Challenger, es geht um die einfachsten Dinge, wie z.B. anfallende Überstunden, Kollegen/innen werden einfach Heim geschickt weil es keine Arbeit gibt, Teamführer werden einfach eingestellt ohne irgendwelche Informationen an uns. Schichtpläne werden einfach geändert, Kollegen/innen werden von einem zum anderen Arbeitsplatz hin und her geschoben, LAN werden nicht an- und abgemeldet, uvm.

S
stehipp

19.09.2019 um 10:21 Uhr

Ich bleibe bei meiner Aussage: Fordert den AG konkret auf, eure Mitbestimmungsrechte zu respektieren. Besprecht das in einem direkten Gespräch, nicht nur schriftlich. Aber vor allem müsst ihr Euch im Vorfeld klar sein, ob ihr notfalls auch gewillt seid, das Ganze gerichtlich einzuklagen. Bevor du in die Schlacht ziehst, musst du deine Waffen kennen und überlegen ob du sie auch einsetzen willst.

J
Josipa

19.09.2019 um 10:43 Uhr

Hallo stehipp, ich habe schon eine menge Gespräche geführt, beim Gespräch sah immer so aus als hätte der GF das alles verstanden, aber anscheinend doch nicht. Wir haben jetzt auch einen Rechtsanwalt eingeschaltet, vielleicht verstehen es dann die Herrschaften. Nur das jetzt keiner, ob Operativer Leiter oder Personalbüro mit uns Kommunizieren wollen.

N
NachfrageBR

19.09.2019 um 12:08 Uhr

Hallo Josipa,

vor Jahren haben wir unsere Geschäftsleitung per Anwaltsschreiben zu nötigen Gesprächen "bitten" müssen. Beruft Euch auf das Monatsmeeting und schickt Einladungen mit den Themen die ihr besprechen wollt. TOP 1 würde ich vorschlagen: "Zusammenarbeit GL-BR". Vor allem, lasst nicht locker. Und bleibt bei den Terminen sachlich.

Hier noch Zusatzinfos zum Monatsmeeting: Begriff und Zweck des Monatsgespräches Nach § 74 Abs.1 BetrVG sollen Arbeitgeber und Betriebsrat mindestens einmal im Monat im Rahmen einer Besprechung zusammentreten. Da es sich um eine "Sollvorschrift" handelt, gibt es keine gesetzliche Verpflichtung. Allerdings können solche Gespräche im Rahmen des § 2 Abs. 1 BetrVG durch Antrag eines der Betriebspartner nötig sein. Themen dieser Besprechungen können alle den Betrieb und die Arbeitnehmerschaft betreffende sein, vor allem im Bereich der vom Betriebsrat zu erledigenden Aufgaben aus dem BetrVG. Die Initiative zur Abhaltung von Monatsgesprächen kann vom Arbeitgeber wie vom Betriebsrat ausgehen. Besondere Formvorschriften, wie Einladungen oder Tagesordnung, bestehen nicht. Der Arbeitgeber hat entweder selbst teilzunehmen, oder sich durch entsprechend über Sachkenntnis verfügende Personen vertreten zu lassen. Dabei haben die Betriebsparteien über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln und Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu unterbreiten. Das Gesetz geht in seinem § 74 BetrVG davon aus, dass beide Parteien zum Wohle des Unternehmens zusammenwirken. Obwohl es sich "nur" um eine Soll-Vorschrift handelt, verpflichtet das Gesetz den Arbeitgeber und den Betriebsrat dafür zu sorgen, dass die monatliche Besprechung auch tatsächlich durchgeführt wird. Wichtig: Eine Weigerung an der Teilnahme kann eine grobe Pflichtverletzung darstellen und bis zur Auflösung des Betriebsrats führen. Auch ein Betriebsrat, der niemals die monatlichen Besprechungen initiiert und diese daraufhin einfach vergessen werden, handelt pflichtwidrig. Grundsätzlich nehmen alle Betriebsratsmitglieder teil. Hat der Betriebsrat diese Aufgabe an einen seiner Ausschüsse gem. §§ 27 und 28 BetrVG übertragen, so nehmen dessen Mitglieder teil. Beschlüsse des Betriebsrats werden auf Monatsgesprächen nicht gefasst.

Viel Erfolg und gute Nerven.

J
Josipa

19.09.2019 um 12:49 Uhr

Hallo Nachfrage BR, Dankeschön für die ganzen Informationen.

B
BRHamburg

19.09.2019 um 15:41 Uhr

Vor allem macht euch schon vor den Gesprächen Gedanken was ihr genau wollt und auch was ihr nicht wollt. Wenn ihr nur sagt: Wir wollen infomiert werden! Ist das etwas dünn.

C
Challenger

19.09.2019 um 15:54 Uhr

Zitat josipa : Hallo Challenger, es geht um die einfachsten Dinge, wie z.B. anfallende Überstunden, Kollegen/innen werden einfach Heim geschickt weil es keine Arbeit gibt, Teamführer werden einfach eingestellt ohne irgendwelche Informationen an uns. Schichtpläne werden einfach geändert, Kollegen/innen werden von einem zum anderen Arbeitsplatz hin und her geschoben, LAN werden nicht an- und abgemeldet, uvm.

Dann wird es "langsam" Zeit, dass Ihr dem AG mal zeigt, wo der Hammer hängt, zB eine einstweilige Verfügung für den Fall, dass der AG Überstunden anordnet, ohne die Mitbestimmungsrechte des BR zu beachten. Denn die Arbeitsgerichte verstehen keinen Spaß, wenn AG die Mitbestimmungsrechte der BR missachten

S
stehipp

19.09.2019 um 17:05 Uhr

Hallo josipa, das mit dem Anwalt war auf alle Fälle eine gute Idee. Im Gegensatz zu challenger bin ich der Meinung, man sollte den Druck Stück für Stück erhöhen und dem AG die Chance lassen einzulenken ohne sein Gesicht zu verlieren. Immerhin wollt ihr ja zukünftig vertrauensvoll zusammenarbeiten. Aber das muss jeder für sich entscheiden. Irgendwie klingt das alles, als ob da zwei Parteien sind, die ein Kommunikationsproblem haben. Manchmal hilft hier wirklich ein externer Moderator. Das kann z.B. auch euer Fachanwalt zu dem Thema sein, oder ein Gewerkschaftler, oder oder oder.....

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