Erstellt am 18.09.2019 um 13:42 Uhr von esci
Der Betriebsrat kann seine Tagesordnung in der Sitzung ändern und dazu Beschlüsse fassen, wenn er beschlussfähig ist und alle mit der Änderung einverstanden sind.
Quelle: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 22.01.2014, 7 AS 6/13
Erstellt am 18.09.2019 um 14:26 Uhr von BRHamburg
NEIN Aber Du kannst die selbe Frage gern noch zwanzig mal stellen.
Erstellt am 18.09.2019 um 14:33 Uhr von celestro
eigentlich lautet die Antwort auf die Frage: "Ja, natürlich kann er das". Denn der TE hat es ja selbst erlebt. :-DDDD
Erstellt am 18.09.2019 um 15:06 Uhr von Alarion
Sorry BRHamburg. das war für ein anderes Forum gedacht, nachdem ich hier schon eine Antwort hatte. Tud mir leid.
Erstellt am 19.09.2019 um 08:54 Uhr von takkus
Und- wie war die Antwort in einem andren Forum? Zufriedenstellender?