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Schichtwechsel - Gibt es eine Ankündigungsfrist?

M
monti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir arbeiten in Früh-Nacht und Spätschicht.Montags kommt der Meister und sagt einem Mitarbeiter er müsse ab Dienstag Nachtschicht machen.Ist das so zulässig? Gibt es eine Ankündigungsfrist ?Freitags kommt der Schichtplan füe die kommende Woche zum Aushang,gibt es auch hier eine Frist ? Bitte um Antwort mit Quellenangabe

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Community-Antworten (4)

DAH
Der alte Heini

25.02.2008 um 12:02 Uhr

Muss in diesem Zusammenhang ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung beachtet werden?

Nimmt der BR überhaupt seine Mitbestimmungsrechte gem. § 87 Abs.1, Ziffer 2+3 BetrVG wahr?

A
Andreas_5

26.02.2008 um 14:13 Uhr

Hallo Monti,

schau mal bitte im TzBfG §12 (2) nach da steht was von einer Vorankuendigungsfrist von min. 4 Tagen

Mfg.

Andreas_5

DAH
Der alte Heini

27.02.2008 um 15:13 Uhr

Andreas_5 für welche Arbeitnehmergruppe gilt den das Teilzeit- und Befristungsgesetz? Der von Dir genannte § behandelt die Arbeit auf Abruf. Somit dürfte deine Antwort, in dieser Angelegenheit nicht zutreffen und Monti den falschen Weg zeigen.

P
Petrus

27.02.2008 um 15:36 Uhr

Monti: Wie Heini sicherlichmit seinem ersten Posting sagen wollte, heißt der Weg zur Lösung (so kein TV einschlägig ist): Abschluss einer entsprechenden BV, notfalls per E-Stelle. Und in dieser BV könnt ihr Ankündigungs- bzw. Änderungsfristen zum Schichtplan vereinbaren, etc. pp. Mit anderen Worten: Tobt euch aus.

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