Abmahnungen gegen BR-Mitglied - rausklagen oder nicht?
Hallo,
2 Tage nachdem mir mein Arbeitgeber mitgeteilt, hat das man mich nicht mehr haben möchte,und mir in Zukunft auf die Füsse treten werde erhielt ich zwei Abmahnungen aus fadenscheinigen Gründen.Bin BR- Mitglied mit Kündigungsschutz bis Mai 2011. Wie sollte ich gegen diese Abmahnungen vorgehen. Mein RA sagt einzeln rausklagen. Was meint Ihr?
Community-Antworten (7)
24.02.2008 um 13:36 Uhr
@bruce Lee, betreffen die Abmahnungen deine BR-Tätigkeit?
24.02.2008 um 13:45 Uhr
"Mein RA sagt einzeln rausklagen. Was meint Ihr?"
Vertrauenswürdig scheint Dein RA ja nicht zu sein oder warum zweifelst Du seinen Rat an?
24.02.2008 um 14:19 Uhr
Zu 1: Die Abamhnungen sind wg. Arbeitszeitverschiebungen meinerseits wg. betrieblicher Notwendigkeit ohne Rücksprache mit dem GL. Dies wurde aber in der Vergangenheit von mir und anderen mir gleichgestellten Teamleitern in unserem Betrieb nachweislich bisher immer ohne Ahnund der GL durchgeführt.
Zu 2: Mein RA erscheint mir schon Vertrauenswürdig. Ich habe aber hier schon öfters gelesen. Abmahnung BR-Mitglied - ruhig bleiben, schön lächen, sammeln und evtll. Gegendarstellung.
24.02.2008 um 14:40 Uhr
@Bruce Lee, nicht alles über einen Kamm scheren. Abmahnung ist nicht gleich Abmahnung. Hier hat der Arbeitgeber bereits angedroht, Dir auf die Füße zu treten. Und wenn sogar Dein Anwalt Dir zur Klage rät, solltest Du es tun. Die Kosten trägt der Arbeitgeber! Nach zwei Entscheidungen gegen den Arbeitgeber wird er schon überlegen, ob er Dich weiter gängeln wird. Siehe auch §§78 und 119 BetrVG. Vielleicht sollte Dein AG hierüber nochmals aufgeklärt werden. Frage mal Deinen Anwalt. Bleib stark!
24.02.2008 um 19:10 Uhr
Es ist eine Unterschied, ob man eine Abmahnung für Betriebsratsarbeit erhält oder im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Arbeitnehmer. Wobei man die Abmahnung für Betriebsratsarbeit in der Regel vergessen kann, sollte man Abmahnung die im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Arbeitnehmer ausgesprochen werden immer ernst nehmen.
Ich in deinem Fall würde JEDE Abmahnung die ich vom Arbeitgeber erhalten würde, anfechten. Ich würde da auch äußerst konsequent vorgehen. Ansonsten machst Du dich zum Prügelknaben des AG. Nur wenn der AG feststellt, dass immer wenn er dir auf die Füsse tritt, Du ihm welche in den A.... trittst, wird er dich vielleicht in Ruhe lassen. Erhälst Du vom Arbeitgeber mehrere Abmahnungen die letztendlich vorm Arbeitsgericht kein Bestand haben, dann solltest Du mit dem RA besprechen ob es nicht sinnvoll ist gem. § 119 BetrVG gegen den AG vorzugehen.
24.02.2008 um 19:24 Uhr
@Matze24, Die Kosten beim ArbG werden in der 1. Instanz unabhängig vom Ausgang geteilt.
@Bruce Lee, diese Abmahnung kann durchaus gerechtfertig sein. Sie kann aber nur Wirkung entfalten wenn du weiterhin deine Arbeitszeiten selbst festlegst.
25.02.2008 um 10:30 Uhr
Schon immer so gehandhabt...auch von anderen...
Achtung: Es gibt keine Gleichheit im Unrecht!!
Verwandte Themen
aktuelle Rechtsprechung : Auskunftsrecht des BR über erteilte Abmahnungen
ÄlterAuskunftsanspruch über erteilte Abmahnungen Dem Betriebsrat kann bei entsprechendem Bezug zu Mitbestimmungsrechten ein Anspruch auf Auskunft über erteilte Abmahnungen zustehen, auch wenn er bei deren
Informationsrechte des Betriebsrats bei Abmahnungen
ÄlterHallo zusammen, Wir haben einen Fall, dass sich ein MA wegen einer aus seiner Sicht unberechtigten Abmahnung an uns gewandt hat und um Beratung gebeten. über die Beteiligundrechte des BR bei Abmahnun
Abmahnungen
ÄlterLiebe Kolleginnen, liebe Kollegen , mich beschäftigt im Moment eine Meinungsverschiedenheit mit meinem Geschäftsführer bezüglich Abmahnungen. Nachdem er mir zusagte den Betriebsrat bei Auspruch v
Einklagen einer Betriebsversammlung
ÄlterHallo Ratgeber, ich würde gerne unseren BR verklagen, weil Sie nur alle 3 Jahre eine BRV machen und dass nur mit vorheriger Zustimmung und Abstimmung mit der GF. Bin selber Mitglied in diesen 9 BR (s
Kann/muss ein schriftlicher "Entfernungsvermerk" von Abmahnungen aus Personalakte selbst auch raus?
Älterhallo Forum, ein Ma von uns hat beim Ag beantragt, dass seine beiden Abmahnungen (liegen schon länger zurück) aus der Personalakte entfernt werden. der Ag hat dem auch zugestimmt. Jetzt will der Ag