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Abmahnungen gegen BR-Mitglied - rausklagen oder nicht?

BL
bruce Lee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

2 Tage nachdem mir mein Arbeitgeber mitgeteilt, hat das man mich nicht mehr haben möchte,und mir in Zukunft auf die Füsse treten werde erhielt ich zwei Abmahnungen aus fadenscheinigen Gründen.Bin BR- Mitglied mit Kündigungsschutz bis Mai 2011. Wie sollte ich gegen diese Abmahnungen vorgehen. Mein RA sagt einzeln rausklagen. Was meint Ihr?

5.23607

Community-Antworten (7)

M
Mona-Lisa

24.02.2008 um 13:36 Uhr

@bruce Lee, betreffen die Abmahnungen deine BR-Tätigkeit?

P
Peanuts

24.02.2008 um 13:45 Uhr

"Mein RA sagt einzeln rausklagen. Was meint Ihr?"

Vertrauenswürdig scheint Dein RA ja nicht zu sein oder warum zweifelst Du seinen Rat an?

BL
Bruce Lee

24.02.2008 um 14:19 Uhr

Zu 1: Die Abamhnungen sind wg. Arbeitszeitverschiebungen meinerseits wg. betrieblicher Notwendigkeit ohne Rücksprache mit dem GL. Dies wurde aber in der Vergangenheit von mir und anderen mir gleichgestellten Teamleitern in unserem Betrieb nachweislich bisher immer ohne Ahnund der GL durchgeführt.

Zu 2: Mein RA erscheint mir schon Vertrauenswürdig. Ich habe aber hier schon öfters gelesen. Abmahnung BR-Mitglied - ruhig bleiben, schön lächen, sammeln und evtll. Gegendarstellung.

M
Matze24

24.02.2008 um 14:40 Uhr

@Bruce Lee, nicht alles über einen Kamm scheren. Abmahnung ist nicht gleich Abmahnung. Hier hat der Arbeitgeber bereits angedroht, Dir auf die Füße zu treten. Und wenn sogar Dein Anwalt Dir zur Klage rät, solltest Du es tun. Die Kosten trägt der Arbeitgeber! Nach zwei Entscheidungen gegen den Arbeitgeber wird er schon überlegen, ob er Dich weiter gängeln wird. Siehe auch §§78 und 119 BetrVG. Vielleicht sollte Dein AG hierüber nochmals aufgeklärt werden. Frage mal Deinen Anwalt. Bleib stark!

DAH
Der alte Heini

24.02.2008 um 19:10 Uhr

Es ist eine Unterschied, ob man eine Abmahnung für Betriebsratsarbeit erhält oder im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Arbeitnehmer. Wobei man die Abmahnung für Betriebsratsarbeit in der Regel vergessen kann, sollte man Abmahnung die im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Arbeitnehmer ausgesprochen werden immer ernst nehmen.

Ich in deinem Fall würde JEDE Abmahnung die ich vom Arbeitgeber erhalten würde, anfechten. Ich würde da auch äußerst konsequent vorgehen. Ansonsten machst Du dich zum Prügelknaben des AG. Nur wenn der AG feststellt, dass immer wenn er dir auf die Füsse tritt, Du ihm welche in den A.... trittst, wird er dich vielleicht in Ruhe lassen. Erhälst Du vom Arbeitgeber mehrere Abmahnungen die letztendlich vorm Arbeitsgericht kein Bestand haben, dann solltest Du mit dem RA besprechen ob es nicht sinnvoll ist gem. § 119 BetrVG gegen den AG vorzugehen.

C
Catweazle

24.02.2008 um 19:24 Uhr

@Matze24, Die Kosten beim ArbG werden in der 1. Instanz unabhängig vom Ausgang geteilt.

@Bruce Lee, diese Abmahnung kann durchaus gerechtfertig sein. Sie kann aber nur Wirkung entfalten wenn du weiterhin deine Arbeitszeiten selbst festlegst.

B
betriebsratten

25.02.2008 um 10:30 Uhr

Schon immer so gehandhabt...auch von anderen...

Achtung: Es gibt keine Gleichheit im Unrecht!!

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