Erstellt am 24.02.2008 um 12:36 Uhr von Mona-Lisa
@bruce Lee,
betreffen die Abmahnungen deine BR-Tätigkeit?
Erstellt am 24.02.2008 um 12:45 Uhr von peanuts
"Mein RA sagt einzeln rausklagen. Was meint Ihr?"
Vertrauenswürdig scheint Dein RA ja nicht zu sein oder warum zweifelst Du seinen Rat an?
Erstellt am 24.02.2008 um 13:19 Uhr von Bruce Lee
Zu 1:
Die Abamhnungen sind wg. Arbeitszeitverschiebungen meinerseits wg.
betrieblicher Notwendigkeit ohne Rücksprache mit dem GL. Dies wurde aber in
der Vergangenheit von mir und anderen mir gleichgestellten Teamleitern
in unserem Betrieb nachweislich bisher immer ohne Ahnund der GL durchgeführt.
Zu 2:
Mein RA erscheint mir schon Vertrauenswürdig. Ich habe aber hier schon öfters gelesen.
Abmahnung BR-Mitglied - ruhig bleiben, schön lächen, sammeln und evtll. Gegendarstellung.
Erstellt am 24.02.2008 um 13:40 Uhr von Matze24
@Bruce Lee,
nicht alles über einen Kamm scheren.
Abmahnung ist nicht gleich Abmahnung. Hier hat der Arbeitgeber bereits angedroht, Dir auf die Füße zu treten. Und wenn sogar Dein Anwalt Dir zur Klage rät, solltest Du es tun. Die Kosten trägt der Arbeitgeber!
Nach zwei Entscheidungen gegen den Arbeitgeber wird er schon überlegen, ob er Dich weiter gängeln wird. Siehe auch §§78 und 119 BetrVG. Vielleicht sollte Dein AG hierüber nochmals aufgeklärt werden. Frage mal Deinen Anwalt.
Bleib stark!
Erstellt am 24.02.2008 um 18:10 Uhr von Der alte Heini
Es ist eine Unterschied, ob man eine Abmahnung für Betriebsratsarbeit
erhält oder im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Arbeitnehmer.
Wobei man die Abmahnung für Betriebsratsarbeit in der Regel vergessen kann,
sollte man Abmahnung die im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Arbeitnehmer
ausgesprochen werden immer ernst nehmen.
Ich in deinem Fall würde JEDE Abmahnung die ich vom Arbeitgeber erhalten würde, anfechten. Ich würde da auch äußerst konsequent vorgehen.
Ansonsten machst Du dich zum Prügelknaben des AG.
Nur wenn der AG feststellt, dass immer wenn er dir auf die Füsse tritt, Du ihm welche in den A.... trittst, wird er dich vielleicht in Ruhe lassen.
Erhälst Du vom Arbeitgeber mehrere Abmahnungen die letztendlich vorm Arbeitsgericht kein Bestand haben, dann solltest Du mit dem RA besprechen ob es nicht sinnvoll ist gem. § 119 BetrVG gegen den AG vorzugehen.
Erstellt am 24.02.2008 um 18:24 Uhr von Catweazle
@Matze24,
Die Kosten beim ArbG werden in der 1. Instanz unabhängig vom Ausgang geteilt.
@Bruce Lee,
diese Abmahnung kann durchaus gerechtfertig sein. Sie kann aber nur Wirkung entfalten wenn du weiterhin deine Arbeitszeiten selbst festlegst.
Erstellt am 25.02.2008 um 09:30 Uhr von betriebsratten
Schon immer so gehandhabt...auch von anderen...
Achtung: Es gibt keine Gleichheit im Unrecht!!