freizeit zur Stellungssuche nach § 629 BGB
ein Azubi wird nicht übernommen, er möchte jetzt 6 Tage frei haben um einen Eignungstest zu machen. Frage muss die Fehlzeit nach gearbeitet werden ?
Community-Antworten (2)
17.09.2019 um 17:34 Uhr
Wo benötigt man denn 6 TAGE(!) für einen Eignungstest?
P.S. Wenn der Azubi nach § 629 BGB Zeit bekommt, dann muss er Sie natürlich NICHT nacharbeiten.
17.09.2019 um 17:58 Uhr
Bei der BW
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