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freizeit zur Stellungssuche nach § 629 BGB

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Christax
Sep 2019 bearbeitet

ein Azubi wird nicht übernommen, er möchte jetzt 6 Tage frei haben um einen Eignungstest zu machen. Frage muss die Fehlzeit nach gearbeitet werden ?

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Community-Antworten (2)

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celestro

17.09.2019 um 17:34 Uhr

Wo benötigt man denn 6 TAGE(!) für einen Eignungstest?

P.S. Wenn der Azubi nach § 629 BGB Zeit bekommt, dann muss er Sie natürlich NICHT nacharbeiten.

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Christax

17.09.2019 um 17:58 Uhr

Bei der BW

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