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Freistellung möglich - Werden in §629 BGB befristet Beschäftigte benachteiligt oder gilt die Freistellung auch bei Befristungen?

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simodo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

in § 629 BGB steht. Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zu aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren. Frage: Werden in §629 befristet Beschäftigte benachteiligt oder gilt die Freistellung auch bei Befristungen? Gibt es evtl. Urteile?

Grüße Simodo

4.86201

Community-Antworten (1)

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paula

02.09.2009 um 12:36 Uhr

Urteil habe ich keines gefunden aber nach der herrschenden Meinung der Literatur (Erfurter § 629 Rn. 3) gilt das auch für Befristungen.

Frage ist aber, ob der AG auch für die geährte Freistellung zu zahlen hat. Dies regelt sich über § 616 BGB.... im Regelfall aber JA. Ausnahmen aber ggf. bei flexibler Arbeitszeit und sehr langen Reisen zu einem Vorstellungsgespräch

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