§ 629 BGB
Die Tochter meiner Freundin ist in der Ausbildung bei der Post AG und ist kurz vor Beendigung der Ausbildung. Bislang hat sie von Seite der Post keine Zusage der Übernahme, sprich Weiterbeschäftigung. Nun hat sie einen Eignungstext bei einer anderen Forma. Nun wollte sie eine Freistellung nach § 629 BGB aber dieses wurde durch den Ausbilder abgelehnt. Was kann man machen?
Community-Antworten (4)
08.02.2016 um 13:12 Uhr
Sich an den Betriebsrat wenden
08.02.2016 um 13:34 Uhr
Danke BloodyBeginner, wenn der Zuständige BR sich um seine Auszubildenen kümmern würde, hätte sie das schon getan.....
08.02.2016 um 13:38 Uhr
Aber der Rechtsweg dürfte auch kaum lohnen. Vielleicht kann sie sich an die Gewerkschaft wenden (sofern sie Mitglied ist).
Gibt es keine JAV?
08.02.2016 um 13:52 Uhr
Schriftlich beantragt und schriftlich abgelehnt?
Falls nur mündlich bisher, dann unbedingt schriftlich, wobei hier zu überlegen wäre, ob man statt des Ausbilders die Personalabteilung anschreibt.
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