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§ 629 BGB

H
HahneBR
Nov 2016 bearbeitet

Die Tochter meiner Freundin ist in der Ausbildung bei der Post AG und ist kurz vor Beendigung der Ausbildung. Bislang hat sie von Seite der Post keine Zusage der Übernahme, sprich Weiterbeschäftigung. Nun hat sie einen Eignungstext bei einer anderen Forma. Nun wollte sie eine Freistellung nach § 629 BGB aber dieses wurde durch den Ausbilder abgelehnt. Was kann man machen?

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Community-Antworten (4)

B
BloodyBeginner

08.02.2016 um 13:12 Uhr

Sich an den Betriebsrat wenden

H
HahneBR

08.02.2016 um 13:34 Uhr

Danke BloodyBeginner, wenn der Zuständige BR sich um seine Auszubildenen kümmern würde, hätte sie das schon getan.....

G
gironimo

08.02.2016 um 13:38 Uhr

Aber der Rechtsweg dürfte auch kaum lohnen. Vielleicht kann sie sich an die Gewerkschaft wenden (sofern sie Mitglied ist).

Gibt es keine JAV?

P
Pjöööng

08.02.2016 um 13:52 Uhr

Schriftlich beantragt und schriftlich abgelehnt?

Falls nur mündlich bisher, dann unbedingt schriftlich, wobei hier zu überlegen wäre, ob man statt des Ausbilders die Personalabteilung anschreibt.

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