W.A.F. LogoSeminare

Elternzeit und BR - obwohl zur Zeit in Elternzeit, weiter an BR-Sitzungen teilnehmen?

K
Krötli
Jan 2018 bearbeitet

Hallo BR-Kollegen ! Ich hätte heute auch mal eine Frage. Darf ich ( ordentliches BR-Mitglied ), obwohl ich zur Zeit in Elternzeit bin, weiter an BR-Sitzungen teil nehmen, ohne das der Arbeitgeber mich zu weiterer Arbeit verpflichten kann? Gibt es Eventuelle Urteile darüber? Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten, z.B. für Kinderbetreuung? Danke für Eure Hilfe im Voraus !

6.01203

Community-Antworten (3)

M
Mona-Lisa

22.02.2008 um 22:20 Uhr

@Krötli, BAG, Beschluss vom 25.5.2005 - 7 ABR 45/04 nur, ob die Kinderbetreuung auch übernommen werden muss, bin ich mir nicht sicher......

K
Kölner

22.02.2008 um 22:23 Uhr

@Krötli BAG-Urteil vom 25.05.04. Inwiefern Du auch noch nach § 40 BetrVG Kinderbetreuungskosten geltend machen kannst, weiss ich ehrlich gesagt nicht. Bei TzBfG oder und Sitzungen ausserhalb der Arbeitszeit wäre es möglich...

P
pirat

23.02.2008 um 15:07 Uhr

@Kölner 2004???

@ Krötli (LAG Hessen, Beschluss vom 22.07.1997 - Aktenzeichen 4/12 TaBV 146/96

(Vorinstanz: ArbG Frankfurt/M. - 14 BV 396/95 - 29.05.96)

(Betriebsrat: Kosten der Kinderbetreuung als Aufwand des Betriebsratsmitglieds)

Kinderbetreuungskosten können als persönliche Aufwendungen eines Betriebsratsmitgliedes zu den vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten der Tätigkeit des Betriebsrats gehören (hier: Betreuung dreier minderjähriger Kinder durch eine zu bezahlende Tagesmutter an Nachmittagen, an denen die sonst beim Arbeitgeber in Teilzeit an Vormittagen beschäftigte Mutter als Mitglied des Gesamtbetriebsrates an dessen Sitzungen teilnahm).

Ihre Antwort