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Betriebsvereinbarungen; Chef ist in keinem Tarifverbund - Muß mann alles dann in BV festhalten?

L
Leonidas
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bin neu im Betriebsrat und habe gleich einmal eine Frage! Unser Chef ist in keinem Tarifverbund und BV sind eher spährlich. ( zwei Stück )! Muß mann alles dann in BV festhalten? Oder wie geht man so eine sache am besten an?

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Community-Antworten (5)

D
DonJohnson

22.02.2008 um 20:51 Uhr

Naja, Grundsätzlich sollten Dinge die das MBR des BR angehen in BV geregelt werden - ABER: Es gibt Tarifsperren nach §77 Abs 3 BetrVG. Um was geht es genau?

DAH
Der alte Heini

26.02.2008 um 01:17 Uhr

Also ich würde erst einmal den § 87 BetrVG abarbeiten. Da habt ihr ersteinmal genug zu tun.

L
Leonidas

09.03.2008 um 14:58 Uhr

Ich glaube ich sollte es etwas genauer erklähren: Unser Lohn kommt pünktlich, Urlaubsplanung ist auch ok, unser Betrieb hatt über 100 AN , wir haben aber keinen Wirtschaftsausschuß! Unsere Arbeitszeiten sind 5 Tage und in der folge Woche 6 tage, und nur eine Abteilung hatt über 5000 überstunden, alle anderen so ca 400 und einige sogar gar keine! Wir sind in der Gastromomie tätig. Lieferservice. wie soll ich mich nun verhalten? die restlichen BM haben angeblich schon alles versucht ( Chef droht mit streichungen der sozialleistungen). Und vor das gericht wollen sie nicht gehen. Ich habe die gesetze alle gelesen, aber was mache ich jetzt?

S
Spartacus

09.03.2008 um 15:32 Uhr

moin Leonidas,

wie die vorredner schon sagten gibt es Mitbestimmungsrechte die ihr einfordern solltet. bleibt der AG stur hilft bleibt nur die rechtliche Klärung. Wollt ihr das nicht, weil ihr "erpressbar" seid ? könnt ihr euch auflösen. Hört sich hart an - ist aber so. Recht haben heißt noch lange nicht, Recht bekommen! Ihr müßt das im Gremium diskutieren!

P
pirat

09.03.2008 um 15:57 Uhr

@Leonidas ergänzend zu meinen Vorschreibern... ....unser Betrieb hatt über 100 AN , wir haben aber keinen Wirtschaftsausschuß! ....ab 101 MA... Entsprechend dem Betriebsverfassungsgesetz muss ein Betriebsrat eines Unternehmens ab einer Mitarbeiteranzahl von in der Regel mehr als 100 einen WA einrichten. § 106 BetrVG (1)Wirtschaftsausschuss

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