400 € Sonderzahlungen - ohne dafür Steuern zu bezahlen?
Hallo, wer kann evt. helfen? Gibt es eigentlich einen §, der aussagt, das 400 € Kräfte Sonderzahlungen oder ähnliches bekommen können können, ohne dafür Steuern zu bezahlen?
Hier das Problem: 30 Minijobber arbeiten im Fahrdienst. Jetzt soll es eine Lohnerhöhung geben. Mit der jetzigen Arbeitszeit ist das Budget VOLL ausgeschöpft. ImDurchschnitt schieben wir jetzt schon ca 10 Ü-Stunden im Monat. Wenn wir jetzt die Lohnerhöhung bekommen, werden aus den 10 ca 12 Ü-Stunden. Neu eingestellt wird aber keiner...und wann sollen die Ü-Stunden abgebaut werden! Irgendwann...
Community-Antworten (2)
22.02.2008 um 19:48 Uhr
Höhere Zahlungen als 400€ im Monat sind zwar möglich, aber dann wird die Vergütung Lohn- u. Sozialversicherungspflichtig. Die aufgelaufenen Lohnsummen müssen in dem Monat abgerechnet werden indem sie gemacht wurden. Die wöchentliche Arbeitszeit ist bei einer 400 € Kraft nicht entscheidend sondern nur die Lohnsumme und auch mit Sonderzahlungen. Es müssen keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bis 400€ abgeführt werden. Der Arbeitgeber zahlt für die Beschäftigte nur eine Pauschale an die Renten- und Krankenversicherung. Bei einem Verdienst von ÜBER 400 € sind entsprechend Steuern u. Sozialabgaben fällig. Werden bei 400 € Kräfte im Monat mehr als 400 € vergütet und wird das überschüssige Geld mit in das neue Monat übernommen, so könnt dies als ein hinterziehen von Steuern u. Sozialabgaben gewertet werden, wofür nicht nur der AG zur Verantwortung gezogen werden kann, sondern auch der AN.
Beispiel für ein Mehrverdienst von 50,-€ ÜBER die 400 € Grenze: Verdienst 450 €, Abzuführen sind ca: 65,- € Sozialversicherungsbeiträge Abzuführen sind ca: 72,- € Lohnsteuer Nettolohn ca: 313 €
Üblich ist bei einer Gehaltserhöhung, dass die 400€ Kräfte entsprechend weniger für das Gehalt arbeiten.
23.02.2008 um 16:09 Uhr
Ehm verrate bloß keinem wo du arbeitest Floh. Das was ihr da mit eueren Überstunden betreibt ist nämlich meines Wissens nach Sozialversicherungsbetrug. Ein namhafter Wohlfahrtsverband in unserer Region hat das ganze nämlich am eigenen Leibe erfahren. Würde deinen Chef / deine Chefin mal auf´s Sozialgesetzbuch hinweisen und die Praxis ganz schnell einstellen, denn jeder einzelne Mitarbeiter macht sich strafbar.
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