Erstellt am 17.09.2019 um 09:18 Uhr von seehas
Wenn der AG etwas anfordert, dann muss er es in der Regel auch bezahlen.
Erstellt am 17.09.2019 um 09:23 Uhr von UdoWoe
Wir haben in unsere BV Allgemeine Arbeitsbedingungen drinnen stehen, dass bei angeforderten Unterlagen (Atteste ect.) der AG die Kosten erstatten muß.
Ich sehe das also genauso wie seeha.
Erstellt am 17.09.2019 um 09:57 Uhr von wdliss
Grundsätzlich bin ich bei meinen beiden Vorrednern, möchte aber darauf hinweisen, dass hier der AN etwas vom AG will: nämlich nur Frühschicht machen.
Erstellt am 17.09.2019 um 15:26 Uhr von Milchknilch
Also manchmal kann ich mir nur noch an den Kopf fassen. Alleine die Frage ist wirklich das dreisteste was ich seit einiger Zeit gelesen habe.
Der AN will zukünftig nur noch Frühschicht arbeiten (was der AG vermutlich nicht möchte) und besitzt dann allen ernstes die Frechheit (und genau das ist es!) dann auch noch zu fragen ob der AG das Attest das ihm schadet auch noch bezahlt?
Tut mir leid. Hier endet komplett mein Verständnis. Solche Mitarbeiter will wirklich niemand haben.
Mal so ein Tipp an den Fragesteller: Gelegentlich ein wenig Selbstreflexion und Empathie schadet nicht...
Erstellt am 17.09.2019 um 15:40 Uhr von UdoWoe
@Milchknilch: Auf solche Antworten kann ich auch sehr gerne verzichten.
Die Hintergründe warum und wieso der AG ein Attest haben will sind nicht bekannt. Sollte der AN zum Niedriglohn gehören, finde ich es nur gerechtfertigt zumindest die Frage zu stellen. Weiterhin, sollte der AN Schwerbehindert sein, hat er genug Auslagen.
Vielleicht nutzt der AG das Attest auch nur, um den anderen (neidischen) Kollegen mitzuteilen das hier eine Rechtfertigung vorliegt.
Um mit deinen Worten zu reden. "Solche Kommentare will wirklich niemand haben". Ich jedenfalls nicht. Man kann seinen Unmut auch in andere und nicht so aggressiver Form vermitteln.
Und noch was: Kommentare auf meinen kannst du dir sparen. Brauche ich nicht.
Erstellt am 18.09.2019 um 08:55 Uhr von Milchknilch
@UdoWoe:
Was ich mir sparen kann und was nicht darfst du getrost mir überlassen. Und in welcher Form ich meinen Unmut äußere auch. Wenn du das nicht verträgst ist es dein Problem und nicht meins.
Ich äußere mich klar und deutlich. Das sollte man als Betriebsrat immer tun.