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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Krankenattest-Werden die Kosten erstattet?

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Null00
Sep 2019 bearbeitet

...Der AG verlangt von mir ein Attest damit ich nur Frühschicht machen darf. Der Attest kostet 10€. Werden die 10€ vom AG erstattet? Danke im Voraus.

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Community-Antworten (6)

S
seehas

17.09.2019 um 11:18 Uhr

Wenn der AG etwas anfordert, dann muss er es in der Regel auch bezahlen.

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UdoWoe

17.09.2019 um 11:23 Uhr

Wir haben in unsere BV Allgemeine Arbeitsbedingungen drinnen stehen, dass bei angeforderten Unterlagen (Atteste ect.) der AG die Kosten erstatten muß. Ich sehe das also genauso wie seeha.

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wdliss

17.09.2019 um 11:57 Uhr

Grundsätzlich bin ich bei meinen beiden Vorrednern, möchte aber darauf hinweisen, dass hier der AN etwas vom AG will: nämlich nur Frühschicht machen.

M
Milchknilch

17.09.2019 um 17:26 Uhr

Also manchmal kann ich mir nur noch an den Kopf fassen. Alleine die Frage ist wirklich das dreisteste was ich seit einiger Zeit gelesen habe. Der AN will zukünftig nur noch Frühschicht arbeiten (was der AG vermutlich nicht möchte) und besitzt dann allen ernstes die Frechheit (und genau das ist es!) dann auch noch zu fragen ob der AG das Attest das ihm schadet auch noch bezahlt? Tut mir leid. Hier endet komplett mein Verständnis. Solche Mitarbeiter will wirklich niemand haben. Mal so ein Tipp an den Fragesteller: Gelegentlich ein wenig Selbstreflexion und Empathie schadet nicht...

U
UdoWoe

17.09.2019 um 17:40 Uhr

@Milchknilch: Auf solche Antworten kann ich auch sehr gerne verzichten. Die Hintergründe warum und wieso der AG ein Attest haben will sind nicht bekannt. Sollte der AN zum Niedriglohn gehören, finde ich es nur gerechtfertigt zumindest die Frage zu stellen. Weiterhin, sollte der AN Schwerbehindert sein, hat er genug Auslagen. Vielleicht nutzt der AG das Attest auch nur, um den anderen (neidischen) Kollegen mitzuteilen das hier eine Rechtfertigung vorliegt. Um mit deinen Worten zu reden. "Solche Kommentare will wirklich niemand haben". Ich jedenfalls nicht. Man kann seinen Unmut auch in andere und nicht so aggressiver Form vermitteln. Und noch was: Kommentare auf meinen kannst du dir sparen. Brauche ich nicht.

M
Milchknilch

18.09.2019 um 10:55 Uhr

@UdoWoe:

Was ich mir sparen kann und was nicht darfst du getrost mir überlassen. Und in welcher Form ich meinen Unmut äußere auch. Wenn du das nicht verträgst ist es dein Problem und nicht meins. Ich äußere mich klar und deutlich. Das sollte man als Betriebsrat immer tun.

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