Erstellt am 22.02.2008 um 08:03 Uhr von Mona-Lisa
@Locke,
das Gespräch als solches kann der Kollege nicht ablehnen!
An seiner Stelle würde ich mit dem BR-Mitglied meiner Wahl zu dem Vorsitzenden gehen und von ihm wissen wollen, warum er sich vordrängt und keine Rücksicht auf meinen Wunsch nimmt!
Erstellt am 22.02.2008 um 08:42 Uhr von Locke
Hallo,
da alles sehr kurzfristig entschieden wurde, reicht für das Gespräch mit BRV( auch bedingt durch Schichtarbeit) die Zeit nicht. Da sich erst alle beim Gespräch wiedersehen, befürchte ich eine Diskussion....kann er wenigsten"Austausch" des BRV gegen ein anderes BR Mitglied verlangen?
Gruß Locke
Erstellt am 22.02.2008 um 08:50 Uhr von Angi1
Hallo Locke,
Es besteht kein genereller Anspruch darauf, bei jedem mit dem Arbeitgeber geführten Gespräch einen Betriebsrat hinzuzuziehen.. Das BetrVG sieht dabei bestimmte Fälle vor. Dabei geht es um Fälle der Planung von Maßnahmen und deren Auswirkungen auf den Arbeitsplatz, Erläuterungen von Arbeitsentgelt, Leistungsgespräche und Planung über eine berufliche Entwicklung sowie Einsichtnahme in die eigene Personalakte und Beschwerden über Benachteiligungen im Betrieb. Für das Recht auf Hinzuziehung eines Betriebsrates ist dabei entscheiden, ob das Gespräch zumindest teilweise mit diesem Themen identisch ist.
Nach Auffassung des BAG folt aus der abschließenden Aufzählung der Tatbestände im Umkehrschluss, dass der einzelne AN keinen betriebsverfassungsrechtlichen Anspruch darauf hat, zu den von diesen Vorschriften nicht erfassten Personalgesprächen ein Mitglied des BR hinzuzuziehen. (BAG, Aktenzeichen 1 ABR 53/03).
Also sicherheitshalber die Genehmigung des AG vorher einholen.
MfG
Angi1
Erstellt am 22.02.2008 um 09:38 Uhr von Petrus
@Locke:
Wenn das Recht, ein BR-Mitgl. hinzuzuziehen, besteht (vgl. Angis Ausführungen), liegt die Wahl, _wer_ mitkommt, beim betroffenen ArbN.
Die Begründung liegt im Wortlaut des Gesetzes: Der ArbN hat das Recht, ein Mitglied BR hinzuzuziehen. Da steht nicht "den BR" (als Gremium, vertreten durch den BRV). Dort ist auch nicht von einem bestimmten Mitglied des BR die Rede. Und vor allem gibt es kein Recht eines BR, von sich aus am Gespräch teilzunehmen.
Der Koll. kann also mit einem BR _seiner_ Wahl erscheinen und im Zweifelsfall den BRV rausschmeißen.
P.S.: Ich würde auch kein Mitglied von "Verband der arbeitgeberfreundlichen Betriebsräte" dabeihaben wollen...
Erstellt am 22.02.2008 um 09:44 Uhr von Locke
Hi,
da ja der BRV definitiv dabei ist, hat wohl der AG nichts gegen das Hinzuziehen eines BR-Mitglieds.
Habe auch schon die Suchfunktion benutzt aber leider nicht passendes gefunden.
Die Frage bleibt also ob der AN den "Austausch" verlangen kann...da er absolut kein Vertrauen zum BRV hat.
Gruß Locke
Erstellt am 22.02.2008 um 11:14 Uhr von betriebliche trübung
wenn der ag auf die anwesenheit des brv besteht (oh backe, ich als brv würde mir dann gehörig gedanken machen), ist dein recht auf unterstützung des brm deiner wahl nicht aufgehoben.
schnapp dir deinen brm, damit er auf den brv einwirkt, nicht an dem gespräch teilzunehmen.
Erstellt am 22.02.2008 um 17:19 Uhr von Petrus
In welcher Eigenschaft soll der BRV am Gespräch teilnehmen?
- Als Zeuge für das beanstandete Verhalten des AN? Dann geht das vmtl. i.O.
- Als Betriebsrat? Zur Teilnahme ist er nur berechtigt, wenn der AN ihn hinzuzieht.
Ansonsten habe ich wohl das Recht, dass meine persönlichen Belange nicht in der Öfentlichkeit behandelt werden. Und selbst wenn der AN für sein Verhalten abgemahnt werden soll, geht den BRV dies nichts an!