Dienstumgestaltung zum Beispiel alle Teilzeitkräfte sollen auf vollen Dienst umsteigen - ohne Absprache mit dem Betriebsrat?
Hallo zusammen,
bei uns in der Klinik haben wir gerade folgendes Problem. Wir haben seit November eine neue Pflegedienstleitung, die gerade dabei ist unseren kompletten Dienst umzustellen, so sollen zum Beispiel alle Teilzeitkräfte auf vollen Dienst umsteigen. Dies geschieht zur Zeit ohne Absprache mit dem Betriebsrat. Wir wissen auch nicht, ob man sich gedanken darüber macht, das die Leute ja dann weniger Urlaubsanspruch haben. Meine Frage, in wie weit muss der Betriebsrat hier involiviert werden?
LG Manuela
Community-Antworten (6)
21.02.2008 um 22:31 Uhr
@Manuela2812 "Dies geschieht zur Zeit ohne Absprache mit dem Betriebsrat." Na dann mal los!
"Wir wissen auch nicht, ob man sich gedanken darüber macht, das die Leute ja dann weniger Urlaubsanspruch haben." Verstehe ich nicht! Das kann nicht sein...
"Meine Frage, in wie weit muss der Betriebsrat hier involiviert werden?" Aber hurtig!
21.02.2008 um 22:43 Uhr
Also bisher arbeiten unsere TEilzeitkräfte ja eine 6 Tage Woche, aber wenn die dann keine 6 Tage mehr arbeiten, dann muss der Urlaub ja auch anders berechnet werden, wenn mich nicht alles täusch...oder nicht?
22.02.2008 um 07:59 Uhr
Wieso muss der Urlaub neu berechnet werden? 6Tage- Woche und 24 Werktage Urlaubsanspruch = 4 Wochen Erholungsurlaub, was gibt es da zu berechnen? Der BR hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Verteilung der Arbeitszeit §87 Abs.1 Ziff.2,3 BetrVG, nicht aber bei der Verkürzung oder Verlängerung nach dem TzBfG.
22.02.2008 um 10:04 Uhr
Also bisher sieht es so aus, das die Teilzeitbeschäftigten 6 Tage die Woche arbeitene, bei 28.5 Stunden die Woche. Sie sollen dann aber auf ganze Tage umsteigen, was bei 6,5 stunden pro Tag ca 4 Tage pro Woche wären und somit geht man nicht mehr von einer 6 Tage Woche aus. Oder mache ich jetzt einen Denkfehler? Übrigens haben wir bei einer 6 Tage Woche 35 Tage Urlaubsanspruch in unserem Bereich ;-)
22.02.2008 um 12:16 Uhr
Manuela2812, du machst kein Denkfehler, nur wenn die Hälfte der Information fehlt. ;-)
35:6x4=24 Tage Erholungsurlaub bei einer 4 Tagewoche. Bei einer ungleichmäßigen Verteilung im Kalenderjahr musst du natürlich noch mehr rechnen.
22.02.2008 um 18:02 Uhr
jetzt ist noch die große Frage, was die Teilzeitkräfte in ihrem ArbVertr stehen haben. Es soll ja Leute geben, die können nur 4 Std am Tag arbeiten, weil der Kindergarten nicht länger auf hat. Toll, wenn der ArbGeb jetzt der Meinung ist, der MA könne doch statt 6 x 4h zukünftig 3 x 8 h kommen. Darf der MA dann die Kinder mitbringen?
Also: Die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit dürfte eine Versetzung iSd §95(3) BetrVG darstellen (erhebliche Veränderung der Umstände), die nach § 99 dem MBR unterliegt. Das MBR nach §87 (1) Nr. 2+3 wurde ja schon erwähnt. Außerdem solltet ihr dringens Eurer Aufgabe nach §80 (1) Nr. 1, 2a, 2b nachkommen - oder wie Kölner sagte: Na dann mal los.
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