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Zeitaufnahmen - wo steht, dass BR bei Zeitaufnahmen informiert werden muss?

C
capo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich weiss zwar das der BR bei Zeitaufnahmen informiert werden muss, aber wo steht dies geschrieben? Habe schon im Schoof und im BetrVG nachgeschaut, finde aber nicht das richtige. Wer kann mir den § nennen? Danke für euere Hilfe im voraus

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Community-Antworten (2)

P
pirat

21.02.2008 um 20:46 Uhr

@capo äh..... Da capo (ital.: „vom Beginn an“)

meinst du Zeiterfassungssystheme? rätseloder Messen von Zeiten (Verfahrensregelung zur Vorgabezeitermittlung durch Zeitaufnahmen) dann .... www2.igmetall.de/homepages/unterelbe/file_uploads/031016era_anhang-datenermittlung-endergebnis-1109031.doc

MBR nach §87 Abs. 1 Satz 6 BetrVG

http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung25389.html#

M
Mona-Lisa

21.02.2008 um 20:57 Uhr

@capo, Akkord? Dann sind die für euch gültigen Tarifverträge die richtige Fundstelle!

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