Erstellt am 31.10.2006 um 18:27 Uhr von harald
die einführung technicher geräte die der überwachung der leistung dienen k ö n n e n sind mitbestimmungspflichtig
Erstellt am 31.10.2006 um 18:29 Uhr von Mona-Lisa
@Murdock,
wenn eure Stopper an einer Vorgabezeit schrauben wollen, müssen sie den Betriebsrat 3 Tage vorher schriftlich darüber informieren. Und dann, ja und dann wird`s spannend!
Ein Mitglied des Akkordausschusses kann (ich sage muss!) bei den Aufnahmen mit anwesend sein. Eine Schulung über Ermittlung der Vorgabezeiten könnte da wahre Wunder bewirken.
Habt ihr einen Akkordausschuss?