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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

REFA-Zeitaufnahmen

E
erich
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen + Kollegen, ich habe folgende Fragen: In unserer Firma sollen in einer Abteilung REFA-Zeitaufnahmen erfolgen. Wir sind ein Versandhandelslager und arbeiten seit 17 Jahren ohne Prämienzeitlohn oder Ähnlichem. Inwieweit unterliegt diese Thema ( REFA-Zeitaufnahmen) der Mitbestimmung des BR ? Welche Erfahrungen habt Ihr zu diesem Thema ?

Vielen Dank ERICH

3.81602

Community-Antworten (2)

W
Widder

29.08.2014 um 16:20 Uhr

Selbstverständlich seid ihr da zu 100% im Boot. Ihr ändert den Arbeitsablauf, die Organsation usw. und es hat Einfluß auf das Entgelt der MA. Der erste Schritt wäre eine BV zur Prämienentlohnung zu machen. Wenn diese gültig ist, können die Zeitaufnahmen beginnen, nicht schon vorher. Zeitgleich müßte ein BRM zumindest die Grundschulung für Refa durchlaufen. Dies ist ganz schweres Brot. Holt euch da Hilfe von Außen, Gew, andere Betreibe die sowas haben..... Ohne diese Hilfe könnt ihr nur auf die Schnauze fallen. Macht nichts voreiliges, und teilt eurem AG mit, wenn er den Antrag bei euch stellt, das er erst mit euch eine BV abschließen muss. Dabei könnt ihr Zeit gewinnen, und euch vorbereiten.

G
gironimo

29.08.2014 um 17:56 Uhr

Den Rat einer Schulung und eines Sachverständigen für den BR kann ich nur dringend mit tragen.

Die Mitbestimmung beginnt aber schon bei der formularartig durchgeführten Zeiterfassung (§ 94 BetrVG, Personalfragebogen). Werden die erhobenen Daten dann per IT ausgewertet, ist der BR auch dabei in der Mitbestimmung (§ 87 BetrVG).

Erst einmal würde ich aber meine Informationsrechte §§ 80 und 90 BetrVG umfangreich ausschöpfen (auch über die Person/Institution, die da ins Haus kommt; Zielsetzung usw.)

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