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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Refa-Zeitaufnahmen

G
gefreiter
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, unsere Refa Abteilung führt zu kalkulationszwecken Zeitaufnahmen durch (wir stehen im Stundenlohn). Div. Kollegen möchten keine Zeitaufnahmen an ihrem Arbeitsplatz, sie werden z.B dann sehr nervös. Meine Frage:Können die Kollegen die Zeitaufnahmen ablehnen, z.B aus gesundheitlichen Gründen-z.B starke Pychosomatische Belastung ?

Gruß gefreiter

2.09602

Community-Antworten (2)

G
gironimo

05.07.2015 um 21:38 Uhr

Nein - können sie nicht. Die Frage ist, wie der BR die ganze Sache begleitet. Je nach Art und Weise der Erfassung, Auswertung und Bewertung der erhobenen Daten, ist der BR ja un der Mitbestimmung.

Sinn und Zweck des ganzen kann eh stark in Zweifel gezogen werden - aber das ist ein anderes Thema.

W
Widder

06.07.2015 um 11:36 Uhr

Zeitaufnahmen für Kalkulationszwecken? Wie lief den das vorher???? Das ist doch an den Haaren herbeigezogen.... Lasst euch da nicht für dumm verkaufen. Bevor ihr soetwas zulasst, müsst ihr eine BV zum Thema, Refa und Zeitaufnahmen abschließen. Vorher geht gar nichts.

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