Erstellt am 16.09.2019 um 12:04 Uhr von Cyber99
Das hört sich etwas seltsam an. Wenn jemand befördert wird, eine Hierarchiestufe nach oben rückt und zudem noch mehr Verantwortung bekommt, dann sieht das nach einer Versetzung aus. Ihr solltet mal die Stellenbeschreibung vorher und nachher vergleichen, wo die konkreten Unterschiede liegen. Manchmal machen Arbeitgeber so was um den Mitarbeitern, die sie unbedingt halten wollen, das Gefühl zu geben, wichtig zu sein. Da wird schon mal etwas Kosmetik mit Positionsbezeichnungen gemacht, obwohl sich eigentlich nichts ändert, wodurch diese sich aber etwas von den anderen Kollegen abheben. Ihr müsst halt und notfalls über einen Anwalt klären um welchen Sachverhalt es sich konkret handeln dürfte.
Erstellt am 16.09.2019 um 12:11 Uhr von BR_2018
Hallo Cyber99,
dass es sich um eine Versetzung handelt, ist unstrittig, da ist unser Arbeitgeber ja ausnahmsweise mit uns einer Meinung.
Uns geht es eigentlich darum, ob die Stelle gem. § 93 intern auszuschreiben ist. Der AG sagt nö, da es ja eigentlich keine neue Stelle ist. Und einige aus unserem 11er Gremium meinen, es müsse ausgeschrieben werden.
Daher die Frage, ob eine Ausschreibungspflicht besteht, da die betroffenen Mitarbeiter ja in ihrer Abteilung bleiben und nur eine Stufe hochgeschubst werden da sie ja so unentbehrlich sind.
Erstellt am 16.09.2019 um 12:19 Uhr von Kratzbürste
Ich würde mich nicht um den 93er streiten. Die Frage ist, haben die übrigen AN "sonstige" Nachteile bei der Versetzung. Wenn ihr diese "durch Tatsachen begründet" befürchtet, könnt ihr die Zustimmung zur Versetzung verweigern.
Ist vielleicht effektiver, als den Vorgang nur zwei bis drei Wochen zu verzögern.
Erstellt am 16.09.2019 um 13:11 Uhr von BR_2018
@ Kratzbürste - Soweit ist uns das schon klar, nur wird es schwierig hier "durch Tatsachen begründete" Nachteile zu konstruieren. Daher hängen wir momentan an der "fehlenden" internen Stellenausschreibung bei Beförderungen. Und wir finden auch im Fitting nichts weiterführendes zu diesem Thema, daher ja unser Anliegen.
Erstellt am 16.09.2019 um 13:39 Uhr von celestro
klingt als wolltet Ihr UNBEDINGT rein grätschen. Wieso eigentlich?
Erstellt am 16.09.2019 um 20:04 Uhr von nicoline
BR 2018
überlegt das Ganze doch mal richtig zu Ende:
Ihr besteht auf interner Ausschreibung, es bewerben sich auch MA, die nicht primär für die Beförderung vorgesehen waren, der AG schaut sich alle Bewerber an ihr bekommt alle Bewewrbungsunterlagen und schaut sie euch auch an, der AG wählt (ziemlich sicher) die MA aus, die sowieso vogesehen waren. Und dann?
wird es auch
*schwierig hier "durch Tatsachen begründete" Nachteile zu konstruieren.*
Alles hat sich verzögert und die abgelehnten MA sind frustriert.
Macht das Sinn?
Erstellt am 19.09.2019 um 09:23 Uhr von BR_2018
Guten Morgen zusammen,
ob wir "reingrätschen" wollen, ist ja nicht die Fragen (@ celestro). Uns geht es nur um die rechtliche Seite. Muss eine Beförderung intern ausgeschrieben werden oder nicht?
Uns ist klar, dass wir das nicht verlangen müssen, aber dürfen wir in Anlehnung an § 99 mit Hinweis auf § 93 aufgrund einer fehlenden Stellenausschreibung der Beförderung (= Versetzung) widersprechen?
Wie besagt, es betriff mehrere Kollegen bei uns und bei einigen fragt man sich schon, warum die befördert werden und andere, die z.T. schon länger dabei sein, halt nicht.
Erstellt am 19.09.2019 um 09:34 Uhr von celestro
Wenn es eine Versetzung ist (weil z.B. die Personen dann Personalverantwortung bekommen) würde ich sagen: JA!