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Umbaumaßnahmen im Betrieb - Mitbestimmungsrecht?

H
hornmichl
Jan 2018 bearbeitet

Hallo und servus, bei uns im Betrieb wird so wie es aussieht dieses Jahr mächtig umgebaut und auch Neugebaut in der fertigung sowie im verwaltungsbereich. Meine Frage hirzu wäre: In wie weit haben wir als BR ein Mitbestimmungsrecht oder Mitspracherecht bzw. auf was müssen wir achten?? Danke für Eure Hilfe

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Community-Antworten (2)

K
Konrad

21.02.2008 um 16:46 Uhr

Hallo hornmichl Inforechte hat BR über bauliche Planung, Mitwirkungsrechte bei Prüfung auf Einhaltung von Arbeitsstättenverordnung Bestimmungen über Sicherheitsvorschriften und Arbeitsplatzgestaltung. Mitbestimmung besteht nur bei Sozialräumen (Kantine, Umkleide, usw.)

A
Angi1

22.02.2008 um 12:56 Uhr

Hallo Hornmichel,

muß Konrad ergänzen. Dies ist ein Unterrichtungs- und Beratungsrecht ( §90 BetrVG).

Der AG muß mit euch beraten und ihr könnt Vorschläge und Bedenken einbringen.

MfG Angi1

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