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Vertretung JAV - Übernahme ?

B
Bine123
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

habe an der Wahl zur JAV teilgenommen, und wurde als Vertretung durch Loswahl bestimmt. Meine Ausbildung endet am 31.08.2008. Mitte Mai 2008 werde ich die JAV erstmalig vertreten und im Juni noch einmal. Lt. Aussage des Personals kann ich eine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis vergessen.

Welche Möglichkeiten bieten sich mir jetzt um vllt doch erst mal übernommen zu werden? Habe ich überhaupt Möglichkeiten, und wenn ja was muss ich beachten, muss ich auch diesen Antrag innerhalb der letzten 3 Monate der Ausbildung stellen ?

Wäre echt dankbar wenn mir jemand helfen könnte, habe kaum Ahnung davon und auch keine Gesetze zur Hand.

MfG Bine

5.92405

Community-Antworten (5)

KC
Kater Carlo

21.02.2008 um 15:12 Uhr

Hallo Bine123, Du hast ein recht auf übernahme in ein Arbeitsverhältniss auf unbestimmte Zeit. §78a Betrvg

§ 78a Schutz Auszubildender in besonderen Fällen (1) Beabsichtigt der Arbeitgeber, einen Auszubildenden, der Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Betriebsrats, der Bordvertretung oder des Seebetriebsrats ist, nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses nicht in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu übernehmen, so hat er dies drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses dem Auszubildenden schriftlich mitzuteilen. (2) 1Verlangt ein in Absatz 1 genannter Auszubildender innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung, so gilt zwischen Auszubildendem und Arbeitgeber im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. 2Auf dieses Arbeitsverhältnis ist insbesondere § 37 Abs. 4 und 5 entsprechend anzuwenden. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch, wenn das Berufsausbildungsverhältnis vor Ablauf eines Jahres nach Beendigung der Amtszeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Betriebsrats, der Bordvertretung oder des Seebetriebsrats endet. (4) 1Der Arbeitgeber kann spätestens bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses beim Arbeitsgericht beantragen, 1.festzustellen, dass ein Arbeitsverhältnis nach Absatz 2 oder 3 nicht begründet wird, oder 2.das bereits nach Absatz 2 oder 3 begründete Arbeitsverhältnis aufzulösen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller Umstände die Weiterbeschäftigung nicht zugemutet werden kann. 2In dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht sind der Betriebsrat, die Bordvertretung, der Seebetriebsrat, bei Mitgliedern der Jugend- und Auszubildendenvertretung auch diese Beteiligte. (5) Die Absätze 2 bis 4 finden unabhängig davon Anwendung, ob der Arbeitgeber seiner Mitteilungspflicht nach Absatz 1 nachgekommen ist. Dies gilt auch für aktiv gewordene Ersatzmitglieder für ein Jahr nach.

Das Heißt Du mußt nach Deiner Vertretungstätigkeit als JAV, innerhalb von 3 Monaten vor Ende Deiner Ausbildung ein Übernahmeverlangen beim Arbeitgeber geltend machen.

LG

Kater Carlo

M
Matze24

21.02.2008 um 15:13 Uhr

@Bine, lies mal unter §78a Betriebsverfassungsgesetz (einfach anklicken). Desweiteren kannst Du links unter 'Stichwort' "JAV Übernahme" eingeben. Viel Erfolg

B
bine123

21.02.2008 um 15:19 Uhr

Vielen Dank und so schnell, ich bin überwältigt freu Habe den § 78 a mal gelesen, blos mir stellt sich jetzt die Frage ob ich als Vertretung überhaupt "Mitglied"bin, oder werde ich durch die Teilnahme als Vertretung Mitglied ??

§ 78a Schutz Auszubildender in besonderen Fällen (1) Beabsichtigt der Arbeitgeber, einen Auszubildenden, der "Mitglied" der Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Betriebsrats, der Bordvertretung oder des Seebetriebsrats ist, nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses nicht in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu übernehmen, so hat er dies drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses dem Auszubildenden schriftlich mitzuteilen.

KC
Kater Carlo

21.02.2008 um 15:22 Uhr

Hallo Bine123 Für die Zeit der Vertretung bist Du Mitglied und der Schutz wirkt dann 1 Jahr nach

L G

Kater Carlo

J
javler

25.02.2008 um 23:10 Uhr

Hinterher ist man immer schlauer...

Ich bin im Moment in einem befristeten Arbeitsverhältnis bis Ende 2008.

Bin seit Ende januar 2007 in der JAV Mitglied. Ausbildung habe ich jetzt im Februar 2008 beendet.

Von meinem 'Recht' innerhalb von 3 Monaten vor Ausbildungsende habe ich eigentlich erst jetzt etwas gehört. Klar, hat mir auch im Geschäft niemand gesagt...

Ziel ist nach Absprache mit den Vorgesetzten (in den nächsten Wochen) ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Irgendwas machen kann ich bzgl JAV da im Moment eh nicht mehr jetzt oder? Bzgl. Befristung etc.??

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